Frankfurt am Main, 06. Juni 2008 – Die „Entscheidung der Woche“ präsentiert die juristische Fachzeitschrift Neue Juristische Wochenschrift (NJW) aus dem Verlag C.H.Beck jetzt regelmäßig auf ihrer Homepage. Hierfür wählt die NJW-Redaktion besondere Gerichtsentscheidungen aus und veröffentlicht diese noch vor Erscheinen des nächsten Heftes im Volltext frei abrufbar im Internet (www.njw.de).
„Bei der ,Entscheidung der Woche’ geht es uns vor allem um das Besondere an der Entscheidung und um das Tempo der Veröffentlichung“, erläutert NJW-Schriftleiter Prof. Dr. Achim Schunder. Beste Chancen für die neue Rubrik haben Gerichtsentscheidungen, die bisherige Rechtsprechung kippen, neuen Beratungsbedarf beim Mandanten wecken oder aus anderen Gründen lesenswert sind. Die „Entscheidung der Woche“ wird anschließend in einer Ausgabe der NJW, NJW-RR oder dem NJW-Spezial aufgegriffen.
Aktuelle „Entscheidung der Woche“ ist ein Beschluss des Oberlandesgerichts Zweibrücken vom 2. Mai 2008 (Az. 1 Ws 142/08). Der Beschluss zeigt die Probleme im Umgang mit Formularen und setzt sich detailliert mit den formalen Anforderungen an einen Eröffnungsbeschluss im Strafverfahren auseinander. Aufgegriffen wird die Entscheidung in einem „Zwischenruf“ von RiAG Michael Fein aus Ingolstadt in der NJW Heft 24 (S. XII „Standpunkt“), die heute erscheint.
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