Im Frühjahr 2022 wurde bekannt, dass Buchketten beim Börsenverein das Thema einer möglichen Änderung der Buchpreisbindung auf die Agenda gesetzt haben. Statt der strikten Preisbindung mit fixen Preisen wird ein gebundener Mindestpreis ins Spiel gebracht. Der Buchhandel könnte so Bücher auch teurer verkaufen als vom Verlag festgelegt. Vorbild ist die österreichische Preisbindung.
buchreport hat die Aspekte bereits aufgefächert:
Nicht allen gefällt das Thema. Auch die Preisbindungsanwälte Christian Russ und Dieter Wallenfels haben Bedenken, neben dem Grundsatz, lieber gar nicht an der Preisbindung zu rühren. Die Hauptargumente:
- Der Eindruck, die Branche wolle nur noch eine „Buchpreisbindung light“ könnte zur Frage führen, ob sie vielleicht auch ganz verzichtbar wäre.
- In der Politik käme die Botschaft an, „der Buchhandel betreibe mit der Preisbindung Rosinenpickerei: Die Händler wollten die Preise zulasten der Verbraucher nach unten fix haben – aber nach oben offen“.
- Das Argument „Bücher haben feste Preise“ entfiele, mit dem (wenn es denn den Kunden bewusst ist) eine Suche nach dem preisgünstigsten Anbieter ins Leere führt.
- Aus Verbrauchersicht wären Buchläden „preislich intransparente Apotheken“, der Online-Handel die transparente und immer günstigste Alternative.
Als praktische Herausforderung wird genannt, „dass die Händler dann immer zwei Preise haben müssten“: Den Online-Preis, der dem Mindestpreis entspricht, und den gegebenenfalls höheren Ladenpreis, den jeder Buchhändler selbst kalkuliert. Damit sei für den Buchhandel ein „erheblichen organisatorischer Aufwand“ verbunden und Umetikettierungen brächten die Gefahr versehentlicher Preisbindungsverstöße mit sich.
Eine klassische Schnapsidee! Die Gegenargumente der Preisbindungstreuhänder sollten jeden überzeugen, der etwas von Buchhandel versteht. Und: wer hätte sich vor 20 Jahren vorstellen können, dass der günstigste Titel auf der Spiegel-Bestsellerliste (Hardcover Belletristik) 39,12 DM kostet, der teuerste 58,48 DM?