Der Börsenverein kann das bittere Kapitel rund um die Krise der früheren Verbands-Tochter BAG Buchhändler-Abrechnungs-Gesellschaft abschließen – das vom Börsenverein mit einem mehrstelligen Millionenbeitrag vor dem Crash gerettete, zwischenzeitlich bei der Wirtschaftstochter MVB angesiedelte und 2010 schließlich an die DZB Bank verkaufte System für den buchhändlerischen Abrechnungsverkehr.
Nachdem das Oberlandesgericht Frankfurt Schadensersatzklagen gegen die früheren Geschäftsführer Martin Schürmann (bis 28.9.2007) und Klaus Jost (bis 31.3.2007) abgewiesen hat, muss der Verband für die Verfahrenskosten tief in die Tasche greifen.
Rückblick: Der Verband hatte die früheren Geschäftsführer auf über 1,1 Mio Euro Schadenersatz verklagt. Begründung: Schürmann und Jost hätten ihre Kompetenzen überschritten, als sie Darlehen an die durch die Zanolli-Pleite in Schieflage geratene Factoring-Tochter FGM sowie deren Tochter ZMV ausreichten (die ZMV war gegründet worden, um mit der Vermarktung des Zanolli-Lagers Verluste zu kompensieren).
Gegenüber dem BAG-Aufsichtsrat hatten die Börsenvereins-Mitglieder 2008 dagegen auf Vorschlag des Vorstands auf Schadenersatzforderungen verzichtet, um den Branchenangehörigen nicht das Signal zu geben, dass sie für ihre ehrenamtliche Mitarbeit in Gremien in Regress genommen werden können.
In erster Instanz wies das Landgericht Frankfurt die Schadenersatzklage kostenpflichtig ab, weil die Darlehnszahlungen im Rahmen des Sanierungskonzepts zur Vermeidung der Insolvenz von FGM und ZVM erfolgten. Die Geschäftsführer hatten sich bei der Beurteilung der Sanierungsfähigkeit durch einen externen Fachanwalt abgesichert und auch der BAG-Aufsichtsrat war beim Sanierungsbestreben mit im Boot.
Daraufhin ging der Verband in Berufung – und kassierte beim OLG jetzt eine Niederlage. Nach den Anwalts- und Gerichtskosten im Landgerichtsverfahren in der Größenordnung von 40.000 Euro schlagen die Kosten für das Verfahren vor dem OLG laut Verband mit rund 430.000 Euro zu Buche.
Der Börsenverein verweist rückblickend darauf, dass sich der Aufsichtsrat der Börsenverein-Wirtschaftstöchter nach einem Rechtsgutachten, das Schadensersatzansprüche in vielfacher Millionenhöhe in Aussicht gestellt hatte, rechtlich verpflichtet gesehen habe, diese Ansprüche gerichtlich geltend zu machen.
Dann könnte man ja jetzt eine Schadenersatzforderung wegen Falschberatung erwägen, nämlich gegen die Ersteller des bewussten Rechtsgutachtens, welches Schadensersatzansprüche in vielfacher Millionenhöhe in Aussicht gestellt hatte? Und so weiter.