buchreport

UrhWissG: Verbales Aufrüsten vor der Anhörung

Das von der Branche scharf kritisierte geplante neue Wissenschafts­urheberrecht (UrhWissG) ist auf dem Weg durch die parlamentarischen Instanzen: In der vergangenen Woche fand im Bundestag die erste Lesung statt, wobei die Reden der Parlamentarier lediglich zu Protokoll gegeben und der Gesetzentwurf direkt an den federführenden Rechtsausschuss weitergegeben wurde.

Dort findet am Montag, 29. Mai, noch eine öffentliche Anhörung statt, in dessen Vorfeld die Beteiligten verbal aufrüsten: „Das geplante Urheberrechts-Wissensgesellschafts-Gesetz wird den freien Markt für Bildungs- und Wissenschaftsmedien außer Kraft setzen – die Folge wird ein drastischer Rückgang hochwertiger und vielfältiger Lehrmaterialien sein“, heißt es in einem aktuellen Statement des Börsenvereins, der am Montag seinen Justiziar Christian Sprang als Sachverständigen zur Anhörung in den Rechtsausschuss entsendet.

Auch Verlegerin Barbara Budrich (Geschäftsführerin Verlag Barbara Budrich) wird dort sprechen. Sie prognostiziert in einem Blogbeitrag: Die gut gemeinte Reform werde die Großkonzerne weiter stärken, die Kleinen kaputt machen.

Zum Hintergrund: Die Bundesregierung hat 2013 im Koalitionsvertrag ein „bildungs- und forschungsfreundliches Urheberrecht“ verabredet. Der Gesetzentwurf sieht u.a. vor, die für die Bibliotheksnutzung (Semesterapparate, Leseplätze, Kopienversand) relevanten Urheberrechtsparagrafen 52a, 52b und 53a zu streichen. Sie werden mit weiteren Schrankenvorschriften neu gefasst und erweitert. Schrankenvorschriften sind rechtlich erlaubte Werknutzungen, denen die jeweiligen Rechteinhaber nicht zustimmen müssen.

Die deutschen Bibliothekare, die ihre Nutzer im Blick haben, begrüßen den Entwurf als wichtigen Schritt zu einem wissenschaftsfreundlichen Urheberrecht. Für verschiedene strittige Punkte seien akzeptable Kompromisse gefunden worden, unter anderem beim Text- und Data-Mining, der Einzelmeldepflicht bei digitalen Semesterapparaten und dem erlaubten Nutzungsumfang von Werken für digitale Semesterapparate.

Börsenvereins-Hauptgeschäftsführer Alexander Skipis hingegen kritisiert die vorgesehene Vergütung über Verwertungsgesellschaften (auch mit Verweis auf die im Vogel-Urteil gekippte Verlegerbeteiligung) scharf: „Es ist absurd und verfassungsrechtlich höchst fragwürdig, dass das geplante Gesetz davon ausgeht, dass die Ver­lage von Zahlungen zum Beispiel von Hochschulen und Bibliotheken an Verwertungsgesellschaften profitieren. Dabei weiß die Bundesregierung genau, dass die Rechtsgrundlage dafür gar nicht vorhanden ist.“ Der Börsenverein will beim aktuellen Verfahren bleiben, bei dem die Verlage Lizenzmodelle mit den Bibliotheken aushandeln.

UrhWissG: Kernpunkte des Regierungsentwurfs

Der Gesetzentwurf „zur Angleichung des Urheberrechts an die aktuellen Erfordernisse der Wissensgesellschaft“ (Urheberrechts-Wissensgesellschafts-Gesetz, UrhWissG) soll am 1. März 2018 in Kraft treten. Kernpunkte:

  • Zur Veranschaulichung des Unterrichts und der Lehre an Bildungseinrichtungen dürfen zu nicht kommerziellen Zwecken bis zu 15% (im Referentenentwurf waren es noch 25%) eines veröffentlichten Werkes vervielfältigt, verbreitet, öffentlich zugänglich gemacht und in sonstiger Weise öffentlich wiedergegeben werden. Ausgenommen sind Schulbücher.
  • Bibliotheken wird zugestanden, ihren Nutzern zu nicht kommerziellen Zwecken Vervielfältigungen bis zu 10% eines Werkes sowie einzelner Zeitschriftenbeiträge zu ermöglichen. Dieses Recht kann aber in Verlagsverträgen ausgeschlossen werden.
  • Eine pauschale Vergütung oder eine repräsentative Stichprobe der Nutzung für die nutzungsabhängige Berechnung der angemessenen Vergütung genügt mit wenigen Ausnahmen.
  • Der Anspruch auf angemessene Vergütung kann nur durch eine Verwertungsgesellschaft geltend gemacht werden.

Kommentare

Kommentar hinterlassen zu "UrhWissG: Verbales Aufrüsten vor der Anhörung"

Hinterlassen Sie einen Kommentar

Mit dem Abschicken des Kommentars erklären Sie sich damit einverstanden, dass Ihre Daten elektronisch gespeichert werden. Diese Einverständniserklärung können Sie jederzeit gegenüber der Harenberg Kommunikation Verlags- und Medien-GmbH & Co. KG widerrufen. Weitere Informationen finden Sie in unseren Datenschutz-Richtlinien

E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht.


*

Themen-Kanäle

SPIEGEL-Bestseller

1
Fitzek, Sebastian
Droemer
2
Neuhaus, Nele
Ullstein
3
Garmus, Bonnie
Piper
4
Schlink, Bernhard
Diogenes
5
Follett, Ken
Lübbe
27.12.2023
Komplette Bestsellerliste Weitere Bestsellerlisten

Veranstaltungen

Es gibt derzeit keine bevorstehenden Veranstaltungen.

größte Buchhandlungen