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Eine Wissenschaftsschranke wäre gefährlich

Der vorgelegte Koalitionsvertrag sorgt beim Börsenverein für gemischte Gefühle. Hauptgeschäftsführer Alexander Skipis sondiert Vorzüge und Fallstricke.
Überwiegen im Koalitionsvertrags Chancen oder Risiken?
Summa summarum überwiegen die Chancen. Es ist ausgesprochen positiv, dass die Buchbranche für diese Koalition einen hohen Stellenwert hat. Ein so deutliches Bekenntnis zur reduzierten Mehrwertsteuer für Hörbücher und E-Books, zum stationären Buchhandel und zum Wert geistigen Eigentums ist jedenfalls für einen Koalitionsvertrag keineswegs selbstverständlich. Erfreulich sind auch die Aussagen zu Medienkompetenz, Netzneutralität und – immerhin mit einer konkreten Maßnahme – auch zur Verbesserung der Rechtsdurchsetzung im Falle von Internet-Geschäftsmodellen, die mit Urheberrechtsverletzungen Geld verdienen. Die Ausführungen zum Urhebervertragsrecht und zur Zwangslizenz für Bibliotheken sind zumindest verhandelbar. Einziger, aber sehr gewichtiger negativer Aspekt ist die geplante Einführung einer Bildungs- und Wissenschaftsschranke.
Warum sind Sie dagegen?
Diese wäre gefährlich, weil sie die Rechte der Urheber und Rechteinhaber umfassend beschneiden könnte. Das betrifft übrigens in letzter Konsequenz ja nicht nur Wissenschafts- und Schulbuchverlage und ihre Autoren, sondern alle, deren Inhalte von Bildungseinrichtungen, Bibliotheken, Schulen und Hochschulen genutzt werden wollen. Wir wollen mit den Wissenschaftsorganisationen und Bibliotheken konstruktiv zusammenarbeiten. Denn ein Ziel eint uns alle: bestmögliche Zugänge zu und Verbreitung von wissenschaftliche Inhalten im Interesse eines erfolgreichen und effektiven Wissenschaftsbetriebs in Deutschland zu erreichen. Das ist nur dauerhaft zu gewährleisten, wenn die Leistungen aller Beteiligten angemessen honoriert werden. 
Die letzte Reform des Urhebervertragsrechts hat vor 12 Jahren zu heftigen Auseinandersetzungen zwischen Verlegern und Regierung geführt. Besteht auch aus Sicht des Börsenvereins aktueller Reformbedarf?
Ja, denn die seit 2002 geltende Regelung hat doch allen Beteiligten eher geschadet als genutzt. Sie hat dazu geführt, dass Absprachen mit Urhebern nicht mehr verlässlich und geschlossene Verträge nicht rechtssicher sind. Das Thema beschäftigt seit Jahren die Gerichte. Herausgekommen sind sehr unterschiedliche Urteile, die im Ergebnis aber ganz sicher nicht dazu beitragen, die Einkommen von Autoren und Übersetzern zu steigern, sondern die Auftragslage insgesamt drastisch zu verschlechtern.
Erwarten Sie, dass die neue Regierung entschiedener gegen Urheberrechtsverletzungen im Internet vorgeht?
Selbst bei einer gesunden Skepsis gegenüber politischen Erklärungen ein klares Ja. Ein erstes Signal setzt die Koalition mit ihrer Aussage, die Dienste-Anbieter generell stärker in die Verantwortung zu nehmen: Das Haftungsprivileg für Hostprovider, deren Geschäftsmodell im Wesentlichen auf der Verletzung von Urheberrechten aufbaut, soll aufgehoben werden, sie sollen außerdem von Werbeinnahmen abgeschnitten werden. Wenn das umgesetzt wird, ist das schon 100% mehr, als die letzte Regierung zu leisten im Stande war.
Die Koalition will eine Open-Access-Strategie entwickeln. Ist das aus Sicht des Börsenvereins ein sinnvolles Vorhaben?
Eine Open Access-Strategie kann sinnvoll ein, wenn sie nicht wie bisher von fiskalpolitischen Überlegungen geleitet wird, also von Einsparmöglichkeiten für die öffentliche Hand, und von dem fast religiös anmutenden Glauben, dieses Publikationsform löse alle Probleme wissenschaftlichen Arbeitens. Leider lassen die Aussagen im Koalitionsvertrag das Gegenteil vermuten.  Der Leitgedanke sollte aber sein,  auch bei dieser Publikationsform für die Wissenschaften die höchst mögliche Qualität und Zuverlässigkeit sowie die Unabhängigkeit von staatlicher Einflussnahme zu gewährleisten. Dabei müssen die fächerspezifischen Bedürfnisse in den Wissenschaften differenziert betrachtet werden, denn unsere Verlage beschreiten ja bereits in den unterschiedlichen Wissenschaftsbereichen erfolgreiche Wege.
Über Open Access wurde zuletzt viel im Verband gestritten, weitere Konflikte zeichnen sich zB auch beim Thema E-Book-Preisaktionen ab. Wird es für den Verband immer schwieriger, die Interessen angesichts der Digitalisierung unter einen Hut zu bekommen bzw mit einer Stimme zu sprechen?
Seit 1825 lebt unser Verband von der Fähigkeit die unterschiedlichen Interessen zu artikulieren, zu diskutieren und dann zu einer gemeinsamen Entscheidung zu formen. Doch sicher sind die Themen im Zusammenhang mit der digitalen Entwicklung komplexer geworden. Zur Positionierung ist ein Mitglieder-Forum wie der Börsenverein deshalb umso notwendiger. Denn die ist im Hinblick auf politische Entscheidungen über unsere rechtlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen unerlässlich.  

Kommentare

1 Kommentar zu "Eine Wissenschaftsschranke wäre gefährlich"

  1. Prof. Dr. M. Reichel | 6. Dezember 2013 um 11:16 | Antworten

    Der Zweck des wissenschaftlichen Publizierens ist es, Forschungsergebnisse der akademischen Fachwelt sowie der interessierten Öffentlichkeit zugänglich zu machen – so frei und uneingeschränkt wie möglich. Sein Zweck besteht NICHT darin, den Fachverlagen zu dauerhaften Verdienstmöglichkeiten zu verhelfen.
    Die Wissenschaftsverlage haben in den letzten Jahrzehnten einen großen Teil der traditionellen Verlagsarbeiten den Autoren aufgebürdet (Druckvorlagenerstellung, Layout, Korrekturlesen etc.), ohne dass die Bücher deswegen billiger geworden wären – im Gegenteil. Sie belasten bei Fachzeitschriften durch exorbitante Abopreise und Knebelverträge (jeder weiß, welcher Verlag hier im besonderen gemeint ist) das Budget des Universitätsbibliotheken bis an die äußersten Grenzen. Sie erschweren die universitäre Lehre, weil ein Dozent seinen Studenten gedruckte Bücher angesichts der Preise nur noch in einem sehr beschränkten Rahmen zur Anschaffung empfehlen kann, während die Verlage gleichzeitig die Bereitstellung von Fachliteratur in digitaler Form durch eine rigide Auslegung eines im Kern völlig unzeitgemäßen Urheberrechts auf Schritt und Tritt behindern. Das immer wieder vorgebrachte Argument der Verlage, nur sie könnten die Qualität der Publikationen gewährleisten, ist – mit Verlaub – lächerlich. Dazu fehlt den Verlagen jegliche eigene Fachkompetenz; sie sind dafür vielmehr auf die Gutachtertätigkeit von Wissenschaftlern angewiesen (Peer-Review-Verfahren).
    Aus Sicht der Verlage kann ich nachvollziehen, dass sie auch in den Zeiten der digitalen Revolution verzweifelt einen Fuß in der Tür behalten wollen. Aus Sicht eines Wissenschaftlers kann ich mich aber nur dafür einsetzen, Open Access-Publikationen konsequent auszubauen und sich dabei von den Fachverlagen völlig unabhängig zu machen, z.B. durch zentrale Repositorien an Universitätsbibliotheken.

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