Der Verband der Literaturübersetzer (VdÜ), der VS – Verband deutscher Schriftstellerinnen und Schriftsteller und der Börsenverein haben sich auf einen Normvertrag mit erweitertem Rechtekatalog geeinigt.
- Der Normvertrag dient als Muster, das Verlage und Übersetzer ihrer Vertragsbeziehung zugrunde legen können.
- Die neue Fassung des Normvertrags wurde u.a. um E-Book- bzw. Onlinerechte ergänzt.
- Der Normvertrag aktualisiert auch die Honorarklausel und passt sie der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs an.
Die bisherige Form des Normvertrags stammt aus dem Jahr 1992.
„Der Normvertrag gibt den Übersetzerinnen und Übersetzern wie auch den Verlagen dringend benötigte Rechtssicherheit. Wir freuen uns, dass die konstruktiven Verhandlungen so schnell und fair zu einem Abschluss gebracht werden konnten. Wir sind überzeugt, dass der Normvertrag die Zusammenarbeit von Verlagen und Übersetzern vereinfachen wird“, sagt Nadja Kneissler, Vorsitzende des Verleger-Ausschusses des Börsenvereins.
„Ergebnis des stets freundlichen und lösungsorientierten Austauschs ist ein zeitgemäßer Normvertrag, der die neuesten technischen Entwicklungen und die letzten Neuerungen im Urheberrecht berücksichtigt. In den letzten Jahren waren viele Vertragsvarianten mit teils unverständlichen, gelegentlich auch rechtswidrigen Formulierungen im Umlauf, die für Verwirrung, Misstrauen und Unmut gesorgt haben. Wir empfehlen sowohl unseren Mitgliedern als auch unseren Vertragspartnern diesen glasklar formulierten Vertrag mit Nachdruck als verbindlichen Maßstab“, erklärt Patricia Klobusiczky, Vorsitzende des VdÜ.
Bereits im April hatten der österreichische Verband IG Übersetzerinnen Übersetzer und der Österreichische Verlegerverband erstmals einen gemeinsamen Mustervertrag für Übersetzer verabschiedet.
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