Eine Reihe von Einzelhändlern prüft eine gemeinsame Verfassungsklage gegen die vorgesehenen „Notbremse“-Regelungen bei der geplanten Änderung des Infektionsschutzgesetzes. Das melden verschiedene Medien, darunter das „Handelsblatt“. Ansatzpunkt der Textil- und Sportwaren-Händler ist die ungleiche Behandlung verschiedener Branchen.
Namentlich geht es neben Gartenmärkten und Lebensmittelläden mit hohem Nonfood-Anteil auch um den Buchhandel, der ebenfalls von den geplanten Lockdowns ausgenommen werden soll. Gegen die ausdrückliche Ausklammerung des Buchhandels in der Lockerungs-Verordnung der jüngsten Ministerpräsidentenkonferenz hatte es bereits Klagen gegeben u.a. von Elektronik-Händler Media Markt. In den Bundesländern Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg war darauf die Freigabe des Buchhandels wieder gekippt worden. Auch Bayern hatte die Ausnahmeregelung zurückgenommen.
Die Verwaltungsgerichte in NRW und Baden-Württemberg sahen einen Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz. Der Verwaltungsgerichtshof in Baden-Württemberg bezweifelte explizit, dass der Buchhandel der Grundversorgung diene. Die Aunahmeregeln werden in der Regel damit begründet, dass Handelsbranchen als „Einzelhandel des täglichen Bedarfs“ eingestuft werden. Dazu gehöen regelmäßig der Lebensmittelhandel und Drogerien.
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