Der seit Jahren schwelende Rechtsstreit um die Schließung des Club Bertelsmann ist beigelegt: In der Auseinandersetzung um Ansprüche aus dem Buchclubgeschäft hat sich Bertelsmann mit seinen Geschäftspartnern, die als sogenannte Verpächter Mitglieder für den Club geworben hatten, außergerichtlich geeinigt. Über die Höhe der von Bertelsmann an die Verpächter gezahlten Summe haben beide Parteien Stillschweigen vereinbart.
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