In Frankfurt tagt heute eine Arbeitsgruppe des Sortimenter-Ausschusses, die den Begriff der „angemessenen Konditionen“ mit Leben füllen soll. Das ist umso wichtiger, als das Musterverfahren, das zwei Buchhändler mit Unterstützung des Börsenvereins gegen die Rabattgestaltung des Bildungsverlags Eins angestrengt hatten, ohne Urteil zu Ende gegangen ist: In einer strafbewehrten Unterlassungserklärung hat sich der Schulbuchverlag aus dem rheinischen Troisdorf verpflichtet, seine umstrittene Rabattstaffel künftig nicht mehr anzuwenden.
Statt seiner bisherigen Rabattgestaltung, die von Sortimentern als nicht auskömmlich für den Buchhandel kritisiert wurde, wendet der Verlag in Zukunft ein neues Konditionengefüge an, das neben der Umsatzgröße stärker andere Faktoren wie Lagerhaltung, Vernetzung mit anderen Buchhandlungen in der Region oder die Präsenz von Verlagsprodukten im Verkaufs- und Ausstellungsbereich berücksichtigt.
Für den Sortimenter-Ausschuss des Börsenvereins kommentiert Geschäftsführerin Kyra Dreher die Entwicklung im Gespräch mit buchreport zurückhaltend als „Teilerfolg“. Zwar sei die vielfach kritisierte bisherige Rabattstaffel des Bildungsverlags mit der Unterlassungserklärung erledigt. Ob die neuen Konditionen aber eine wirkliche Verbesserung bringen, müsse man sich jetzt „genau anschauen“.
Außerdem hat der Verband nicht sein Ziel erreicht, ein Gerichtsurteil mit inhaltlichen Aussagen über die zulässige Gestaltung von Konditionen für den Buchhandel zu bekommen. Größere Klarheit darüber, wie der Begriff der „angemessenen Konditionen“ im Sinne des § 6 des Buchpreisbindungsgesetzes zu verstehen ist, sollen jetzt Beratungen in den Arbeitsgruppen des Börsenvereins bringen.
Aus buchreport.express 43/2009
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