Die vom Bundesjustizministerium vorgeschlagene Reform des Urheberrechts stößt dem Börsenverein bitter auf. Die geplante Zweitverwertungs-Regelung könnte dazu führen, dass geistes- und sozialwissenschaftliche Datenbanken und Zeitschriften allmählich verschwinden, prophezeit der Verband im Namen der Wissenschaftsverlage.
In der vergangenen Woche hatte das Ministerium einen Gesetzesentwurf vorgelegt, der das Urheberrecht im Wesentlichen in zwei geschlossenen Teilbereichen reformieren soll (hier mehr). Dabei handelt es sich um:
- den Umgang mit verwaisten und vergriffenen Werken
- und ein mögliches Zweitveröffentlichungsrecht für Autoren.
In der Frage nach der Digitalisierung von verwaisten und vergriffenen Werken ist der Börsenverein mit dem Justizministerium auf einer Linie: Die im Referentenentwurf vorgeschlagenen Anpassungen des Urheberrechtsgesetzes seien als „entscheidender Durchbruch“ zu werten, verkündet der Verband in seiner Stellungnahme. „Die Regelungen werden vom Börsenverein ausdrücklich begrüßt und ihre rasche Umsetzung empfohlen.“
Der zweite Teil des Gesetzesentwurfs hingegen sorgt in der Branche für Unmut. Das Ministerium schlägt vor, ein unabdingbares Zweitverwertungsrecht für wissenschaftliche Autoren einzuführen. Diese dürften dann unter bestimmten Umständen ihren Text öffentlich zugänglich machen – auch ohne Zustimmung des Verlags mit dem ausschließlichen Nutzungsrecht.
Der Börsenverein sieht hier eine unzulässige Beschneidung der Verlagsrechte. In seiner Stellungnahme heißt es: „Die Schaffung eines solchen Rechts
- würde dazu führen, dass in Deutschland anstelle nachhaltiger Strukturen für Open Access-Publikationen, die der Wissenschaft dienen, eine kostenträchtige und ineffiziente Repositorienlandschaft entstünde.
- würde deutsche Verlage im Wettbewerb mit ausländischen Verlagshäusern benachteiligen.
- bringt die Gefahr mit sich, dass geistes- und sozialwissenschaftliche Datenbanken und Zeitschriften in deutscher Sprache allmählich verschwinden.
- liefe auf eine entschädigungslose Enteignung der Leistungen deutscher Verlage hinaus und begegnet auch darüber hinaus europa- und verfassungsrechtlichen Bedenken.“
Das Urteil des Börsenvereins: „Auf die vorgeschlagene Regelung sollte deshalb ersatzlos verzichtet werden.“
Mehr zum Thema im kommenden buchreport.express 10/2013.
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