Die Verlage müssen in diesem Jahr vorerst auf eine zusätzliche Einnahmequelle verzichten. Der Verwaltungsrat der Verwertungsgesellschaft Wort (VG Wort) hat beschlossen, die Ausschüttung ihrer Einnahmen aus Urheberrechtsabgaben an die Verlage zunächst nicht vorzunehmen. Eine Ausnahme bilden Schulbuchverlage.
Hintergrund ist das Verfahren des Urheberrechtlers Martin Vogel gegen die Verteilungspläne der VG Wort. Das Problem: Zuletzt hat das Oberlandesgericht München die pauschale Beteiligung der Verlage an Ausschüttungen als rechtswidrig bezeichnet. Der mittlerweile angerufene Bundesgerichtshof hat das Verfahren ausgesetzt, um eine richtungsweisende Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs abzuwarten, die voraussichtlich im Herbst fallen wird. Erst anschließend will die VG Wort über die Ausschüttungen an Verlage entscheiden.
Nach Angaben der Verwertungsgesellschaft können Verlage jedoch auch schon vor einer Entscheidung des EuGH eine Ausschüttung nach den Regeln des Verteilungsplans zu den üblichen Terminen bekommen. Dafür müssen sie sich vertraglich verpflichten, die erhaltene Ausschüttung ggf. binnen 30 Tagen zurückzuerstatten, falls die Entscheidungen des EuGH oder des BGH dies erforderlich machen. Ausgenommen sind aufgrund einer anderen Rechtslage die Schulbuchverlage, deren Ausschüttungen im Frühjahr 2015 durchgeführt werden, allerdings wie in den Jahren zuvor mit einem Rückforderungshinweis.
Seit 2012 leistet die VG Wort ihre Zahlungen wegen des schwebenden Verfahrens nur unter Vorbehalt. Theoretisch könnte sie nach dem Endurteil gezwungen sein, das seitdem Ausgeschüttete von den Verlagen zurückzufordern. Wegen der rechtlichen Unsicherheit stellt die VG Wort die Ausschüttungen nach ihrem Verteilungsplan seit 2012 unter Vorbehalt. Bei Buchverlagen machen die Auszahlungen der VG Wort im Durchschnitt 0,5 bis 1,5% des Jahresumsatzes aus. Der Anteil am Gewinn ist wesentlich höher, da keine Ausgaben gegenüberstehen.
Die Ausschüttungen an die Autoren werden auch in diesem Jahr durchgeführt, allerdings ebenfalls wie in den vergangenen Jahren mir dem Hinweis auf eine mögliche Rückforderung der ausgezahlten Beträge. Die Hauptausschüttung ist für Ende Juni/Anfang Juli 2015 vorgesehen.
Kommentar hinterlassen zu "Entscheidung vertagt"