Nach den Einigungen in Baden-Württemberg und Bayern sind auch die Tarifkonflikte im nordrhein-westfälischen und im saarländischen Einzelhandel beigelegt worden:
Der von von den Arbeitgebern gekündigte Manteltarifvertrag wurde wieder in Kraft gesetzt. Wie schon in Baden-Württemberg und Bayern werden die Tarifentgelte werden in zwei Schritten erhöht:
- Im Saarland sollen die Löhne und Gehälter der 40.000 Beschäftigten rückwirkend vom 1. Juli um 3% und zum 1. April 2014 um weitere 2,1% angehoben werden.
- In NRW erhöhen sich die Löhne der 700.000 Beschäftigten ab dem 1. August 2013 um 3% und ab dem 1. Mai 2014 um weitere 2,1%.
- Die Tarifabschlüsse haben eine Laufzeit von 24 Monaten.
Auch Buchhandelsbetriebe sind von den Tarifstreitigkeiten betroffen, aber nur solche, die als Mitglieder in Arbeitgeberverbänden des Einzelhandels tarifgebunden sind.
Tarifverträge für Buchhändler:
- Baden-Württemberg: Einzelhandelstarif
- Bayern: Spez. Buchhandelstarif
- Berlin-Brandenburg: Spez. Buchhandelstarif
- Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland: Einzelhandelstarif
- Niedersachsen-Bremen: Einzelhandelstarif
- Norddeutschland*: Spezieller Buchhandelstarif
- Nordrhein-Westfalen: Einzelhandelstarif
- Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen: Spezieller Buchhandelstarif
Der Einzelhandelstarif gilt nur für Buchhandelsbetriebe, die als Mitglieder des Einzelhandelsverbandes tarifgebunden sind. Der Buchhandelstarif gilt für Buchhandelsbetriebe, die Mitglied im buchhändlerischen Arbeitgeberverband sind.
* außer Mecklenburg-Vorpommern, wo die buchhändlerische Arbeitgebervereinigung den Einzelhandelstarif übernimmt.
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