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Entspannung im Weihnachtsgeschäft

Nach den Einigungen in Baden-Württemberg und Bayern sind auch die Tarifkonflikte im nordrhein-westfälischen und im saarländischen Einzelhandel beigelegt worden:

Der von von den Arbeitgebern gekündigte Manteltarifvertrag wurde wieder in Kraft gesetzt. Wie schon in Baden-Württemberg und Bayern werden die Tarifentgelte werden in zwei Schritten erhöht:

  • Im Saarland sollen die Löhne und Gehälter der 40.000 Beschäftigten rückwirkend vom 1. Juli um 3% und zum 1. April 2014 um weitere 2,1% angehoben werden.
  • In NRW erhöhen sich die Löhne der 700.000 Beschäftigten ab dem 1. August 2013 um 3% und ab dem 1. Mai 2014 um weitere 2,1%.
  • Die Tarifabschlüsse haben eine Laufzeit von 24 Monaten. 
Auch Buchhandelsbetriebe sind von den Tarifstreitigkeiten betroffen, aber nur solche, die als Mitglieder in Arbeitgeberverbänden des Einzelhandels tarifgebunden sind.
Tarifverträge für Buchhändler:
  • Baden-Württemberg: Einzelhandelstarif
  • Bayern: Spez. Buchhandelstarif
  • Berlin-Brandenburg: Spez. Buchhandelstarif
  • Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland: Einzelhandelstarif
  • Niedersachsen-Bremen: Einzelhandelstarif
  • Norddeutschland*: Spezieller Buchhandelstarif
  • Nordrhein-Westfalen: Einzelhandelstarif
  • Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen: Spezieller Buchhandelstarif
Der Einzelhandelstarif gilt nur für Buchhandelsbetriebe, die als Mitglieder des Einzelhandelsverbandes tarifgebunden sind. Der Buchhandelstarif gilt für Buchhandelsbetriebe, die Mitglied im buchhändlerischen Arbeitgeberverband sind.
* außer Mecklenburg-Vorpommern, wo die buchhändlerische Arbeitgebervereinigung den Einzelhandelstarif übernimmt.

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