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Erleichterung bei KiWi

Wie heute bekannt wurde, hat das Oberlandesgericht München bereits am 8. Juli die Schmerzensgeld-Klage der ehemaligen Lebensgefährtin des Schriftstellers Maxim Biller gegen ihn und seinen Verlag KiWi wegen des Romans „Esra“ abgewiesen. Die Klägerin hatte sich in einer Romanfigur wiedererkannt und fühlte sich durch deren Darstellung in ihrem Persönlichkeitsrecht verletzt.

Der Verlag schreibt dazu in einer Mitteilung: „Nachdem das Landgericht München I dieser Klägerin eine Geldentschädigung in Höhe von 50.000 Euro zugesprochen hatte, hob das OLG München die Entscheidung auf und wies die Klage vollen Umfanges als unbegründet zurück. Der Verlag und sein Autor nehmen diese Entscheidung mit großer Erleichterung auf und sehen sich dadurch in ihrer Rechtsauffassung bestätigt.

Über den ebenfalls beim Landgericht München I anhängig gemachten Anspruch der zweiten Klägerin, die sich in der Romanfigur Lale erkannte, wird das Münchner Landgericht noch zu entscheiden haben. Da der Bundesgerichtshof aber mit Urteil vom 10. Juni 2008 bereits dem Bundesverfassungsgericht folgte und die Unterlassungsklage dieser Frau, der Mutter der jetzt unterlegenen Klägerin, abwies, sehen Verlag und Autor für den zusätzlich geltend gemachten Schmerzensgeldanspruch erst recht keine Grundlage.“

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