Der 31. Januar galt bisher als Einreichungsfrist für das Förderprogramm der Bundesregierung „Neustart Kultur“. Die durch eine erneute Terminverschiebung gewonnene Zeit sollten Verlage und Buchhandlungen jetzt für ihren Antrag nutzen.
Anträge können nach der neuen Frist noch bis 30. April eingereicht werden, gefördert werden Maßnahmen, die bis 31. Oktober 2021 durchgeführt werden.
Kyra Dreher, Geschäftsführerin der Fachausschüsse im Börsenverein: „Die ersten positiven Bescheide haben wir bereits im Oktober versenden können. Die Fülle der Anträge und die notwendigen Dokumentationspflichten im Verfahren nehmen jedoch mehr Zeit in Anspruch als geplant. Diejenigen, die noch keinen finalen Bescheid von uns erhalten haben, bitten wir noch um ein wenig Geduld.“
Bisher sind laut Börsenverein rund 1200 Anträge von Verlagen und Buchhandlungen zusammen eingegangen. Das zeige, dass die Programme gut angenommen würden – „zugleich haben wir natürlich noch Luft nach oben“, so der Verband. Vorteile werden darin gesehen, dass Buchhändler jetzt nicht mehr unter „Weihnachtsdruck“ stünden und durch den Shutdown einmal mehr spürten, was sie noch benötigen; „Verlage können bereits fürs Herbstprogramm vorarbeiten und auch dem Produktionslauf der Kalenderverlage, die gerade von Remissionen gebeutelt sind, dürfte das neue Timing zugutekommen.“
Die bewilligten Fördersummen können Verlage und Buchhandlungen abrufen, sobald sie das jeweilige Projekt umsetzen.
Insgesamt geht es um 20 Mio Euro, die je zur Hälfte auf Verlage und Buchhandlungen verteilt werden sollen. Förderbar sind Druck- und Produktionskostenzuschüsse für Neuerscheinungen bei Verlagen, Buchhandlungen mit einem Jahresumsatz von maximal 10 Mio Euro können für die Digitalisierung ihrer Vertriebswege bis zu 7500 Euro an Zuschüssen bekommen.
Der Börsenverein verwaltet die Anträge, die unabhängig von einer Verbandsmitgliedschaft gestellt werden können. Alle Informationen zur Antragstellung hat der Verband gebündelt unter: www.boersenverein.de/neustartkultur
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