buchreport

Eröffnung der Schnipsel-Jagd

C.H. Beck bringt sich gegen den Internetkonzern Google in Stellung: Der Verlag plant eine Musterklage gegen die ungenehmigte Nutzung kleiner Textschnipsel aus urheberrechtlich geschützten Büchern („Snippets“) in Googles Buchsuche. Eine Abmahnung des Internetkonzerns, die Voraussetzung für ein Gerichtsverfahren ist, steht nach den Worten von Beck-Justiziar und Lektoratsleiter Bernhard von Becker kurz bevor.

Bereits auf dem Treffen der AG Publikumsverlage im Januar in München hatte Börsenvereins-Justiziar Christian Sprang auf Überlegungen hingewiesen, einen Musterprozess gegen die Google-„Snippets“ auf den Weg zu bringen (buchreport berichtete). Der Verband hatte bereits 2005 einen entsprechenden Versuch unternommen. Seinerzeit zog er die Klage aber wieder zurück, nachdem das Landgericht Hamburg hatte durchblicken lassen, dass es die Kleinst-Ausschnitte nicht für urheberrechtlich geschützt hielt.

Urteil aus Frankreich nährt Hoffnung auf Erfolg

Der Börsenverein werde auch die geplante Klage des Beck-Verlags unterstützen, berichtet Verlagsjustiziar von Becker. Mittlerweile sehen Verbands- und Verlagsjuristen bessere Chancen für einen Erfolg, unter anderem weil Anfang des Jahres ein französisches Gericht die ungenehmigte Nutzung der Text-Schnipsel für unzulässig erklärt hat. Dieses Urteil habe man gründlich analysiert, erklärt von Becker im Gespräch mit buchreport.

Bei der neuerlichen Attacke übernimmt C.H. Beck die Vorreiterrolle, weil der juristische Fachverlag von der Google-Praxis in besonderer Weise betroffen sei. Aus den urheberrechtlich geschützten Fachbüchern des Verlages könnten Nutzer via Googles Buchsuche schließlich „Seite für Seite ganze Randnummern und Definitionen abrufen“.

Die geplante Klage soll sich sowohl gegen die deutsche Tochter- als auch gegen die amerikanische Muttergesellschaft richten. Beide könne man vor einem deutschen Gericht und nach deutschem Recht verklagen, da sich ja auch das Internetangebot deutlich erkennbar an deutsche Nutzer richte. In den kommenden Wochen wollen Beck und Börsenverein noch klären, ob der Verlag allein als Kläger auftritt oder ob sich ein anderer betroffener Verlag der Musterklage anschließt.

Möglich ist auch, dass ein Autor als zusätzlicher Kläger gegen Google antritt, denn das „zerschnipseln“ der Texte in der Google Buchsuche betreffe schließlich auch das Persönlichkeitsrecht der Autoren, meint von Becker: „Die Texte werden dadurch ja auch entstellt.“

aus buchreport.express 11/2010

Kommentare

2 Kommentare zu "Eröffnung der Schnipsel-Jagd"

  1. Manfred Strecker | 5. September 2011 um 9:41 | Antworten

    Es geht darum, dass es abertausende Paragraphen sind – wie soll man die alle manuell einzeln entfernen?

  2. Michael Apenberg | 19. März 2010 um 22:14 | Antworten

    Wir fragen uns schon sehr lange, warum Verlage gegenüber Google so rücksichtsvoll sind. Nach Google kommt vermutlich Apple usw.usw. Wo bleibt die gemeinsame digitale Strategie der Buchverlage???
    Michael Apenberg, Print Business Consultant

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