In ihrem Vertrag haben sich die Großkoalitionäre CDU, CSU und SPD eine Reform des Urhebervertragsrechts vorgenommen. Hintergrund ist, dass sich nach der letzten Reform im Jahr 2002 das Ringen um Vergütungsregelungen für Urheber in vielen Bereichen zu einem Dauerstreit entwickelt hat, etwa im Bereich der Übersetzervergütung.
Die Interessenvertreter bringen sich in Position: Nach dem „Kölner Entwurf“ der Urheberrechtler Karl-Nikolaus Pfeifer, Dieter Frey und Matthias Rudolph im Herbst 2014, der die Verlage aufgeschreckt hat, stellen jetzt Verwerter, darunter die Verlage Hanser, C.H. Beck und die Münchner Verlagsgruppe einen „Münchner Entwurf“ zum Urhebervertragsrecht vor. Weitere Absender sind Constantin Film, ProSiebenSat.1, die Wiedemann&Berg Filmproduktion und die Rechtsanwaltskanzlei SKW Schwarz.
Sie verteidigen im Wesentlichen die bestehenden Regelungen: „Die Verfasser des ,Münchner Entwurfs‘ sind überzeugt, dass durch die Anpassung einzelvertraglicher Regelungen, den Abschluss einer Reihe von Gemeinsamen Vergütungsregeln und Tarifverträgen sowie durch Rechtsprechung dem Urhebervertragsrecht Geltung verschafft wurde. Ein Defizit in Bezug auf die Rechte der Urheber und ausübenden Künstler besteht nicht.“ Das Gesetz beinhalte jedoch tatsächlich viele Unklarheiten, die zu Auseinandersetzungen und langen Verfahren geführt habe.
Der Münchner Entwurf zielt deshalb auf konkrete Vorschläge, die die Handhabung der Regelungen insbesondere für komplexe Werke wie z.B. Filmwerke, Buchübersetzungen und Vielautorenwerke erleichtern sollen: „Der Entwurf“, heißt es in einer Erklärung, „bietet damit eine konstruktive Basis, auf der ein gerechter Ausgleich der Interessen von Kreativwirtschaft, werkvermittelnden Unternehmen und Urhebern geschaffen und gleichzeitig eine erhöhte Rechts- und Planungssicherheit gewährleistet wird.“
Erfahrungen aus den Gemeinsamen Vergütungsregeln, die im Verlagsbereich mit Autoren belletristischer Werke bestehen sowie die Vereinbarungen zwischen ProSiebenSat.1 und verschiedenen Urheberrechtsverbänden seien in den Entwurf eingeflossen.
Der komplette Text des „Münchner Entwurf zum Urhebervertragsrecht“ ist hier abrufbar.
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