„Suhrkamp vor der Insolvenz gerettet“, überschreibt Hans Georg Barlach seine Notiz an Medien zu einer Einstweiligen Verfügung des Landgerichts Frankfurt. Die Richter untersagen, dass eine Millionenforderung an die von Ulla Unseld-Berkéwicz kontrollierte Familienstiftung ausgeschüttet wird, mit der Suhrkamp zahlungsunfähig wäre. Laut Barlach liegt jetzt kein Insolvenzgrund mehr vor.
Die aktuelle Entwicklung: Mit der Fälligstellung ihrer Gewinnforderungen verstoße die Familienstiftung gegen die gesellschaftsvertragliche Treuepflicht, so die Frankfurter Richter. Barlach habe glaubhaft gemacht, dass die Antragsgegnerin (gemeint ist die Familienstiftung) mit der Fälligstellung ihrer Gewinnforderungen „nur den Zweck verfolgt, durch die Fortsetzung des insolvenzrechtlichen Schutzschirmverfahrens (…) die Antragstellerin (gemeint ist Barlachs Medienholding) aus der Gesellschaft zu drängen“.
- Die Fortführungsprognose des Verlags sei damit positiv.
- Beide Gesellschafter wollten auch zukünftig den Verlag fortführen – die Medienholding habe ihren Antrag, die Verlagsgesellschaften aufzulösen, am 21. Juni 2013 zurückgenommen.
- Man werde an einem „tragfähigen Verlagsbudget“ mitwirken und zu diesem Zweck einen „Fremdgeschäftsführer“ entsenden.
Auf Anfrage von buchreport.de erklärte eine Suhrkamp-Sprecherin, der Insolvenzantrag sei aufgrund einer vorliegenden Überschuldung gestellt, nicht aufgrund der Zahlungsunfähigkeit, die die Medienholding nun beseitigt sehe. „Dieser Insolvenzgrund wird durch den Frankfurter Beschluss nicht berührt.“ Ob die Zahlungsunfähigkeit der Verlagsgruppe durch den vom Landgericht Frankfurt erlassenen Beschluss beseitigt worden sei, werde derzeit durch den Verlag und seine Berater geprüft.
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