Beim Börsenverein knallen die Champagnerkorken: Der Rat Wirtschaft und Finanzen (ECOFIN) der EU hat sich heute einstimmig für die steuerliche Gleichbehandlung von Büchern und E-Books ausgesprochen, meldet der Branchenverband. Dieser Schritt sei entscheidend dafür, dass Mitgliedsstaaten künftig den ermäßigten Mehrwertsteuersatz für elektronische Buchangebote einführen könnten.
In Deutschland würde sich der Steuersatz bei E-Books und anderen digitalen Medien wie etwa Hörbuch-Downloads dann von 19 Prozent auf 7 Prozent wie bei gedruckten Büchern reduzieren.
„Mit der heutigen Entscheidung ist der Weg für eine steuerliche Gleichbehandlung von Büchern und E-Books endlich frei“, jubelt Börsenverein-Hauptgeschäftsführer Alexander Skipis. Die Finanzminister der EU-Mitgliedstaaten hätten damit eine lange bestehende Ungleichbehandlung beider Medien aufgehoben: Bücher seien Kulturgüter, egal ob analog oder digital. Die Entscheidung könne der Weiterentwicklung digitaler Buchangebote „neuen Schwung verleihen“ und Verlage bei der Entwicklung nutzerfreundlicher Lese- und Vertriebsmodellen helfen, so Skipis weiter.
Die Vorgeschichte und das weitere Prozedere:
- Die EU-Kommission hatte die steuerliche Gleichstellung bereits im Dezember 2016 vorgeschlagen.
- Im Juni 2017 hatte sich auch das Europäische Parlament mit großer Mehrheit dafür ausgesprochen. Bisher war aber die erforderliche einstimmige Zustimmung im Rat Wirtschaft und Finanzen nicht zustande gekommen.
- Nach der Entscheidung der Finanzminister wird nun die Mehrwertsteuersystemrichtlinie entsprechend geändert.
- Wenn diese Änderung in Kraft getreten ist, kann der nationale Gesetzgeber den Anwendungsbereich des reduzierten Mehrwertsteuersatzes auf elektronische Verlagserzeugnisse erweitern. Die Bundesregierung hat sich in ihrem Koalitionsvertrag bereits explizit für den ermäßigten Mehrwertsteuersatz ausgesprochen.
Kommentar hinterlassen zu "EU macht Weg frei für steuerliche Gleichbehandlung von Büchern und E-Books"