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EU: Mehrwertsteuersatz auf Bücher darf weiter sinken

Mehrertsteuer. Copyright: andreypopov

Die EU-Mitgliedsstaaten können in Zukunft für bestimmte Güter des Grundbedarfs einen stark reduzierten Mehrwertsteuersatz einführen oder diese sogar von der Umsatzsteuer befreien – so lautet eine Entscheidung des EU-Rats Wirtschaft und Finanzen (ECOFIN) vom Dienstag. Demnach gehörten Bücher, Zeitungen und Zeitschriften zu diesen Waren, die den Grundbedarf der Menschen bedienen und deshalb noch stärker steuerlich begünstigt werden können.

Mit ähnlicher Logik war in Deutschland der Buchhandel während der Pandemie weitgehend dem „Bedarf des täglichen Lebens“ zugerechnet worden, was mit der ECOFIN-Entscheidung sogar noch gestützt wird.

Der scheidende Börsenvereins-Hauptgeschäftsführer Alexander Skipis sagt: „Die Entscheidung des Rats für Wirtschaft und Finanzen ist ein wichtiges kulturpolitisches Signal. Indem das Gremium der EU-Finanzminister*innen Bücher den Gütern des Grundbedarfs zuordnet und für sie damit die günstigste steuerliche Behandlung ermöglicht, unterstreicht es die grundlegende Rolle, die Bücher für Bildung und Kultur, für unsere Gesellschaft und Demokratie spielen. Die deutsche Bundesregierung sollte diese Möglichkeit für Bücher, Zeitungen und Zeitschriften als Waren des Grundbedarfs ausschöpfen.“

Derzeit gilt in Deutschland bei Büchern, E-Books und Hörbüchern der reduzierte MwSt.-Satz von 7% (regulärer Satz: 19%). Nach der Entscheidung des ECOFIN könnte die Bundesregierung den Steuersatz weiter herabsetzen oder sogar für Bücher, Zeitungen und Zeitschriften eine Steuerbefreiung vorsehen. Mitgliedsstaaten können laut ECOFIN bis zu sieben Produkte aus einer vorgegebenen Liste auswählen, auf die diese Sonderregeln angewendet werden können. Neben Nahrungsmitteln, Medikamenten und dem Personenverkehr stehen darauf auch Bücher, Zeitungen und Zeitschriften (analog und digital).

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