Bewegung in der EU-Urheberrechtsreform: Das Europäische Parlament hat in seiner heutigen Sitzung den Vorschlag des Rechtsausschusses (JURI) für die neue Richtlinie zum Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt mit vielen Modifizierungen angenommen. Im Juni war das Positionspapier in einem ersten Anlauf vom Parlament zurückgwiesen worden.
Bei der jetzt erfolgten Abstimmung nach längerer Debatte am gestrigen Dienstag stimmten 438 EU-Parlamentarier für den geänderten Vorschlag, 226 votierten dagegen. In dem Richtlinienpapier ist auch der Artikel 12 enthalten, in dem eine Option für die Wiedereinführung der Beteiligung von Verlagen an den Ausschüttungen von Verwertungsgesellschaften vorgesehen ist. Der zuständige Berichterstatter Axel Voss (CDU/EVP) wertete das Votum als „gutes Zeichen für die Kreativindustrie in Europa“. Nach dem Votum des EU-Parlaments können jetzt die Trilog-Verhandlungen mit den beiden anderen EU-Instanzen (Rat und Kommission) beginnen.
Börsenverein: „Wichtiger Schritt für Urheber, Verlage und die gesamte Kreativbranche“
„Mit seinem Ja ebnet das Europäische Parlament den Weg für ein zukunftsfähiges Urheberrecht in Europa. Die Entscheidung ist ein wichtiger Schritt für Urheber, ihre Verlage und die gesamte Kreativbranche. Für Buchverlage rückt nun eine Beteiligung an den Ausschüttungen der Verwertungsgesellschaften wieder näher“, kommentiert der Börsenverein das Ergebnis der Abstimmung. „Durch die über Jahre ausbleibenden Einnahmen sind gerade viele kleine Verlage in ihrer Existenz und Arbeit gefährdet. Auch bei der geplanten Schrankenregelung im Bildungsbereich ist ein akzeptabler Kompromiss erzielt worden. Entscheidend ist deshalb jetzt, dass die nächste Etappe im Gesetzgebungsprozess, der Trilog, konstruktiv und zügig vorangeht, damit die Richtlinie noch in dieser Legislaturperiode beschlossen werden kann“, sagt Peter Kraus vom Cleff, kaufmännischer Geschäftsführer bei Rowohlt, Vorstandsmitglied des Verleger-Ausschusses im Börsenverein und Vize-Präsident des Europäischen Verlegerverbandes FEP.
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