Im Bundestag stand am Donnerstag die Umsetzung des EU-Urheberrechts auf der Tagesordnung – und wurde auch so wie geplant verabschiedet, inklusive der umstrittenen Regelungen zu Upload-Plattformen wie Youtube. Die Richtlinie muss bis Anfang Juni in nationales Recht umgesetzt werden.
Der im Bundestag verabschiedete Entwurf bringt auch die Verlegerbeteiligung an den Ausschüttungen der VG Wort wieder zurück, auf die Verlage seit Jahren warten. Dadurch erhalten sie künftig wieder einen Ausgleich, wenn ihre Publikationen privat kopiert, durch Bibliotheken verliehen oder sonst in gesetzlich erlaubter Weise genutzt werden. Diese langjährige Praxis, diese Einnahmen zwischen Autoren und Verlagen zu teilen, war 2015 durch Urteile des Europäischen Gerichtshofs und des Bundesgerichtshofs gekippt worden. Der Börsenverein beziffert die dadurch entstandenen Einnahmeausfälle für Verlage mit über 200 Mio Euro.
„Damit kann die seit Jahrzehnten bewährte Praxis der engen Zusammenarbeit zwischen Autorinnen und Autoren sowie den Verlagen in gemeinsamen Verwertungsgesellschaften nun innerhalb eines klaren Rechtsrahmens fortgesetzt werden“, so Kulturstaatsministerin Monika Grütters.
Börsenvereins-Hauptgeschäftsführer Alexander Skipis betont: „Wir begrüßen es sehr, dass Verlage im Rahmen des heute beschlossenen Regelungspakets endlich wieder an den Ausschüttungen der Verwertungsgesellschaften beteiligt werden können und der Fortbestand der VG Wort als gemeinsamer Verwertungsgesellschaft von Autor*innen und Verlagen gesichert ist. In seiner Gänze markiert das Gesetzespaket allerdings eine weitere Abschwächung des urheberrechtlichen Schutzniveaus zugunsten der Plattformen und ihrer Nutzer*innen. Die EU-Richtlinie hätte eigentlich vorgesehen, die großen Internetplattformen deutlich stärker in die Pflicht zu nehmen und Lizenzierungen zu stärken, statt Bagatellgrenzen für Werknutzungen einzuführen, die in der Richtlinie gar nicht angelegt sind. Dies schadet langfristig allen in der Kreativwirtschaft tätigen Akteuren und vereitelt das Entstehen eines funktionierenden europäischen Binnenmarktes für geistige Leistungen.“
Entfristung beschlossen
Der Gesetzgeber hat ebenfalls eine vorzeitige Entfristung der Schrankenregelungen des Urheberrechts-Wissensgesellschafts-Gesetzes (UrhWissG) beschlossen. Diese hält der Börsenverein für „verfehlt und verfassungsrechtlich zweifelhaft”. Die Kritik: Der Gesetzgeber habe die Befristung bis 2023 ausdrücklich angeordnet, um zu überprüfen, ob durch das Gesetz, wie vorab befürchtet, der Primärmarkt für wissenschaftliche Literatur kannibalisiert wird. Laut Börsenverein lägen inzwischen Daten vor, die einen „signifikanten Rückgang der Verkäufe” belegten.
Antrag zur Onleihe abgelehnt
Das Gesetz enthält dagegen keine Regelung zur E-Book-Leihe in öffentlichen Bibliotheken. Ein Vorschlag dafür war kurzfristig vom Bundesrat eingebracht worden, um die Position der Bibliotheken bei den Lizenzverhandlungen zu stärken. Der Börsenverein hatte das kritisiert und will stattdessen mit dem Deutschen Bibliotheksverband (dbv) zu praktikablen Lösungen bei der E-Book-Leihe gelangen.
Das Gesetz muss noch im Bundesrat beschlossen werden.
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