buchreport

Europäischer Gerichtshof: Gebrauchte E-Books dürfen nicht weiterverkauft werden

Der Europäische Gerichtshof hat ein wichtiges Urteil zu E-Books gefällt: Wer digitale Medien im Internet erwirbt, darf sie nicht ohne weiteres weiterverkaufen. Wie der Börsenverein mitteilt, fällten die obersten europäischen Richtern ihr Urteil in der Causa der niederländischen Plattform „Tom Kabinet“, die sich auf den Weiterverkauf von E-Books spezialisiert hat (Rechtssache C-263/18). Dagegen hatte der niederländische Verlegerverband geklagt.

„Die deutliche Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs ist ein großer Erfolg, denn sie sichert ein faires Urheberrecht. Kreativschaffende sind darauf angewiesen, für ihre Arbeit angemessen vergütet zu werden. Das Urteil ist somit ein wichtiges Zeichen für alle Rechteinhaber und Anbieter digitaler Medien und die gesamte Buch- und Kreativbranche“, so Alexander Skipis, Hauptgeschäftsführer des Börsenvereins, in der Stellungnahme des Verbands zu dem Urteil. Skipis weiter: „Es ermöglicht Verlagen und Händlern, weiter an innovativen Geschäftsmodellen mit digitalen Medien zu arbeiten, wovon letztlich die Verbraucher profitieren. Anders als physische Medien können digitale Inhalte praktisch unendlich vervielfältigt und weitergegeben werden, ohne sich jemals abzunutzen. Der Primärmarkt etwa für E-Books und Hörbücher würde komplett zerstört werden, wenn es einen legalen ‚Gebrauchtmarkt‘ für sie gäbe.“

In Deutschland hatten zwischen 2011 und 2015 drei Gerichte übereinstimmend den Weiterverkauf von E-Books als nicht vereinbar mit dem Urheberrecht eingestuft. In den drei Fällen hatte der Verbraucherzentrale Bundesverband gegen Online-Buchhändler geklagt, die per AGB den Weiterverkauf von E-Book- bzw. Hörbuch-Downloads ausschlossen. Das Oberlandesgericht Stuttgart, das Oberlandesgericht Hamm (2014) und das Hanseatische Oberlandesgericht (2015) wiesen die Klagen jeweils ab. Der Börsenverein hatte die drei deutschen Verfahren auf Seiten der Online-Händler begleitet.

Kommentare

Kommentar hinterlassen zu "Europäischer Gerichtshof: Gebrauchte E-Books dürfen nicht weiterverkauft werden"

Hinterlassen Sie einen Kommentar

Mit dem Abschicken des Kommentars erklären Sie sich damit einverstanden, dass Ihre Daten elektronisch gespeichert werden. Diese Einverständniserklärung können Sie jederzeit gegenüber der Harenberg Kommunikation Verlags- und Medien-GmbH & Co. KG widerrufen. Weitere Informationen finden Sie in unseren Datenschutz-Richtlinien

E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht.


*

Themen-Kanäle

SPIEGEL-Bestseller

1
Fitzek, Sebastian
Droemer
2
Neuhaus, Nele
Ullstein
3
Garmus, Bonnie
Piper
4
Schlink, Bernhard
Diogenes
5
Follett, Ken
Lübbe
27.12.2023
Komplette Bestsellerliste Weitere Bestsellerlisten

Veranstaltungen

Es gibt derzeit keine bevorstehenden Veranstaltungen.

größte Buchhandlungen