Georg Wallraf, langjähriger Chefjustiziar der Verlagsgruppe Handelsblatt, wird Of Counsel bei SKW Schwarz Rechtsanwälte. Der 58-jährige verstärkt ab dem 1. Oktober 2010 den Bereich Presse-, Urheber- und Verlagsrecht der Kanzlei am Standort München.
Georg Wallraf war seit 1983 als Justitiar, später als Chef-Justiziar und Bereichsleiter Recht und Personal, für die Verlagsgruppe Handelsblatt tätig. Seit 1981 ist er Chefredakteur und inzwischen auch Mitherausgeber der renommierten Fachzeitschrift AfP – Zeitschrift für das gesamte Medienrecht. Zudem gibt er die AfP-Praxisreihe im Otto Schmidt Verlag heraus. Neben seiner rechtsberatenden Tätigkeit unterhält er aktive Mitgliedschaften in zahlreichen berufsständischen und publizistischen Vereinigungen. So ist er seit Mitte der 1980er Jahre Mitglied und seit 1995 Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft der Verlagsjustiziare. Ferner gehört er u.a. dem Deutschen Presserat, dem Studienkreis für Presserecht und Pressefreiheit, dem VDZ-Rechtsausschuss sowie der Tarifkommission des vzvnrw an.
„Georg Wallraf zählt zu den anerkanntesten Verlagsrechtlern in Deutschland. Seine langjährigen Erfahrungen aus der Presseverlagspraxis und seine umfangreichen Kenntnisse in Fragen des Presse- und Verlagsrechts sind ein Gewinn für diesen spezialisierten Bereich unserer Sozietät“, so Prof. Dr. Mathias Schwarz, Namenspartner der Kanzlei und selbst im Medien- und Urheberrecht tätig.
Dr. Konstantin Wegner, Leiter der Practice Group Presse & Verlage bei SKW Schwarz, ergänzt: „Mit Georg Wallraf bauen wir innerhalb unserer kontinuierlich wachsenden Practice Group auch den Bereich des klassischen Presserechts weiter aus.“
Georg Wallraf erklärt: „SKW Schwarz hat einen ausgezeichneten Ruf im Bereich Medien- und Urheberrecht. Dieses Profil, meine über Jahrzehnte gesammelten Erfahrungen aus der Praxis und die vielfältigen Aktivitäten im Presseverlagsbereich ergänzen sich hervorragend und werden sich sicherlich nutzbringend für zukünftige Mandatsbeziehungen auswirken.“
Kommentar hinterlassen zu "Experte für klassisches Presserecht"