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Facebook-Fallstricke

Social-Media-Plattformen wie Facebook, Twitter und YouTube werden auch im Buchhandel als mutmaßlich wirkungsvolle Marketinginstrument eingesetzt. Dabei werden rechtliche Probleme zu wenig beachtet, warnt Bernhard Buchner, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht bei Lausen Rechtsanwälte in München und Referent der Münchner „Expertentagung Medienrecht“ der Akademie des Deutschen Buchhandels am 29. November.

Auch wenn noch nicht alle strittigen Rechtsfragen vollständig geklärt sind, empfiehlt er, vor allem folgende Aspekte zu berücksichtigen:

  • Datenschutz: Als „riesiges Problem“ gilt die Einbindung von Social-Media-Plugins auf Internetseiten. Da unklar ist, welche Daten über den Like-Button an Facebook übertragen werden, haben die schleswig-holsteinischen Datenschützer Unternehmen, die diese verwenden, mit Bußgeldern gedroht.
  • Schleichwerbung: Die Vermischung von Privatem und Beruflichem, wenn z.B. Mitarbeiter die Unternehmensseite „liken“, sollte vermieden werden.
  • Nutzungsrechte: Weil Urheberrechtsverstöße teils streng verfolgt werden, sollten keine Bilder oder Texte mit ungeklärten Nutzungsrechten verwendet werden, auch Bilder von Bildagenturen seien problematisch.
  • Fremdbeiträge: Für Beiträge Dritter können Unternehmen unter Umständen haftbar gemacht werden.
  • Urheberrecht: Pinnwandeinträge oder Kommentare sollten nicht ungefragt für andere Zwecke, etwa auf der eigenen Internetseite, verwendet werden.
  • Impressum: Jede Fanseite sollte ein ordnungsgemäßes Impressum aufweisen.

Buchner empfiehlt Leitlinien für die Nutzung von Social-Media-Plattformen, um bei den Mitarbeitern ein Problembewusstsein für rechtliche Fragen zu schaffen: „So kann das Unternehmen Rechtsverletzungen vermeiden und im Streitfall darlegen, dass es Maßnahmen zu deren Vermeidung getroffen hat.“ 

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