Update: Mit einem Eilantrag geht Barlach gegen den Sanierungsplan vor. Um die Umwandlung in eine Aktiengesellschaft zu verhindern, soll es der von Ulla Unseld-Berkéwitz geführten Familenstiftung untersagt werden, auf der Gläubigerversammlung für den Sanierungsplan zu stimmen, berichtet SPIEGEL ONLINE.
Die Barlach-Anwälte argumentieren, eine Zustimmung der Familienstiftung verstoße gegen „die gesellschaftsrechtlichen Treuepflichten“. Außerdem falle bei einer Aktiengesellschaft eine zusätzliche Steuerlast von jeweils 2 Mio Euro für jeden der bisherigen Gesellschafter an. Die Richter am zuständigen Landgericht Frankfurt wollen voraussichtlich noch am Donnerstag eine Entscheidung treffen.
Mit der Umwandlung in eine Aktiengesellschaft würde Minderheitsgesellschafter Hans Barlach (39%) seine Sonderrechte verlieren, mit denen er etwa bei einigen Personalien ein Vetorecht hatte oder auch bei größeren Investitionen mitreden durfte.
Gericht forderte kleine Korrekturen
Anders als bislang vorgesehen, benennt der Verlag für die erste Phase der Suhrkamp AG die drei Aufsichtsratsmitglieder: Dieser besteht aus dem Suhrkamp-Autor Hans Magnus Enzensberger, dem FDP-Politiker und einstigen Innenminister Gerhart Baum sowie der Ärztin Marie Warburg. Das Gremium wird auch den Vorstand des Verlags bestimmen.
Das Gericht hat laut „FAZ“ kleine Korrekturen am Insolvenzplan eingefordert. So war die zuständige Richterin Mechthild Wenzel nicht damit einverstanden, dass die Anwälte der Familienstiftung als Platzhalter für einen vorläufigen Aufsichtsrat benannt worden waren.
Zudem sieht der Insolvenzplan laut „FAZ“ vom 16. August eine Kapitalerhöhung vor. Der neue Aktionär soll 33,3% halten, der Anteil von Ulla Unseld-Berkéwitz von 61% auf 40,6% sinken, der von Barlach von 39% auf 26%. Im Insolvenzplan als neue Gesellschafter genannt werden nur Sylvia und Ulrich Ströher. Das Angebot des Deutschen Taschenbuchverlags (dtv) dagegen wird nicht erwähnt.
Barlach hatte den Insolvenzantrag öffentlich kritisiert. Die Verlagsspitze habe die Zahlungsunfähigkeit vorgeschoben, um ihn aus dem Verlag zu drängen, so sein Vorwurf. Das Landgericht Frankfurt gab Barlach darin kürzlich recht und warf Unseld-Berkéwicz vor, „grob treuwidrig“ gehandelt zu haben.
Hans Barlach muss 4 Mio Euro an Andreas Reinhart zahlen
Auch auf dem Schweizer Nebenschauplatz gibt es Neuigkeiten. Nach Berichten von Schweizer Medien muss Barlach 5 Mio Franken (4 Mio Euro) an den Unternehmer Andreas Reinhart zahlen, von dem er seine Anteile erworben hatte.
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