Der Streit darüber, ob der Börsenverein leichtfertig 585.000 Euro an Prozesskosten versenkt hat (hier mehr), ist nicht beigelegt. Zu der bestehenden Strafanzeige der Buchhändlergenossenschaft eBuch gegen Börsenvereins-Vorsteher Gottfried Honnefelder, Hauptgeschäftsführer Alexander Skipis und Joachim Treeck, Vorsitzender des Aufsichtsrates der Börsenvereins-Holding BBG, „wegen Schädigung des Vermögens der Mitglieder des Vereins“ kommt womöglich eine weitere Klage: Die Entlastung des Vorstands auf der Hauptversammlung des Börsenvereins im Juni ist nach eBuch-Auffassung nicht rechtens gewesen.
Die Affäre im Überblick:
- Der Verband bzw. seine Wirtschaftstochter MVB hatte gegen ehemalige Geschäftsführer der Buchhändler-Abrechnungs-Gesellschaft BAG auf Schadenersatz geklagt. Die BAG war 2007 in einer Schieflage geraten und vorübergehend von der MVB übernommen worden. Die über zwei Instanzen geführte Schadensersatzklage scheiterte auf ganzer Linie.
- Die Buchhandelsgenossenschaft eBuch hatte nach eigener Angabe zunächst informell den Verband um Auskunft über den Hintergrund der Prozessführung ersucht, schließlich aber im Vorfeld der Buchtage in Berlin Strafanzeige gegen Protagonisten des Verbands gestellt.
- Nach einem darauf angesetzten Gespräch zwischen Börsenvereins- und eBuch-Vertretern, das der als Mediator fungierende Zwischenbuchhändler Matthias Heinrich (BroCom) zusammengefasst hat, bedankt sich die eBuch jetzt zwar artig bei Heinrich und Co-Vermittler Hermann-Arndt Riethmüller (Osiander), lässt aber vom Hausanwalt unmissverständlich übermitteln, dass die Affäre keineswegs ausgestanden ist: „Leider hat der Börsenverein in den zentralen Fragen bisher keine oder nicht nachvollziehbare Antworten gegeben, zum Teil hat er auch nachweisbar falsche Tatsachen vorgetragen und somit nicht nur die eBuch, sondern auch die Mediatoren in die Irre geführt.“
Zu den zentralen Fragen gehört, ob die teure Klage womöglich gegen eindeutige anderslautende juristische Gutachten erfolgt ist. Solange die offenen Fragen nicht geklärt seien, dürfe den für die Einleitung der verlorenen Prozesse Verantwortlichen nicht (wie auf der Hauptversammlung in Berlin erfolgt) Entlastung erteilt werden. Deshalb droht die eBuch jetzt, gegen diesen Entlastungsbeschluss gerichtlich vorzugehen, „um Schaden für den Börsenverein und sich selbst als Mitglied abzuwenden.“ Die Tür zu einer außergerichtlichen Einigung bleibe aber offen.
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