Auf der Agenda der heiß diskutierten Themen auf dem digitalen Buchmarkt steht seit dieser Woche der Begriff „Flatrate“ ganz oben. Angeblich plant Amazon, Stammkunden mit einem pauschal abgerechneten Zugang zu E-Books bei der Stange zu halten (hier mehr), um möglicherweise das hauseigene Tablet noch in diesem Jahr mit einem außergewöhnlichen E-Angebot an den Start zu schieben.
Hierzulande ergeben sich preisbindungs- und urheberrechtliche Fragen:
- Auf Anfrage erklärt Preisbindungstreuhänder Christian Russ, dass ein solches Modell als eine Art E-Book-Buchclub vorstellbar sei, bei dem die Verlage allerdings die Preishoheit bei den Konditionen behalten müssten. Auch Kombiangebote von angereicherten E-Books mit hohem Multimedia-Anteil (die nicht der Preisbindung unterliegen) seien unverdächtig.
- Börsenvereins-Justiziar Christian Sprang akzentuiert urheberrechtliche Fragen. Eine vertragsgerechte Abrechnung der Bestandteile solcher Bundles sei eine delikate Angelegenheit, denn streng genommen koste jedes E-Book bei jeder Transaktion einen anderen Preis, je nachdem, mit welchen anderen Titeln es gekoppelt wird, welchen Ausgangspreis diese haben und wie er sich zum monatlichen Flatrate-Preis verhält. „Das können auch die besten Verlagssoftwarelösungen nicht unbestechlich darstellen.“
Skeptisch reagiert der Zürcher Agent Peter S. Fritz auf die Amazon-Pläne: „Das kommt mir vor wie ein Buchhändler, der neben seinem Laden eine öffentliche Bibliothek startet. Der Buchhändler hat nichts davon, Verlag und Autor verlieren.“ Geistiges Eigentum drohe, verschleudert zu werden. (hier das komplette Interview)
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