Die Erleichterung währte nur kurz: Das Strafverfahren gegen Random House-Justiziar Rainer Dresen, das seit über einem Jahr in der Branche für Aufsehen sorgt, bekommt eine Fortsetzung. Das Amtsgericht München hat Dresen zwar von dem Vorwurf der vorsätzlichen Kennzeichenrechtsverletzung gemäß § 143 des Markengesetzes freigesprochen. Die zuständige Staatsanwaltschaft München I aber wird den Fall voraussichtlich vor die nächsthöhere Instanz bringen.
„Die Staatsanwaltschaft München I hat gegen das Urteil vom 1.04.2010 Rechtsmittel eingelegt“, erklärt Oberstaatsanwältin Barbara Stockinger auf Nachfrage von buchreport. Dabei wird die Anklagebehörde wegen des Verfahrens gegen Dresen seit Monaten von Markenrechtsexperten kritisiert. Grund: Üblicherweise werden kennzeichenrechtliche Streitigkeiten vor Zivilgerichten ausgetragen.
Von grundsätzlicher Bedeutung ist das Urteil in diesem Strafprozess nicht nur für Dresen, sondern auch für Random House und andere Buchverlage. Denn durch eine Verurteilung würde ein für die Verlage gefährlicher Präzedenzfall geschaffen: Bei Konflikten über die Gefahr einer Verwechslung mit ähnlich klingenden Buchtiteln, die insbesondere größere Verlage immer wieder austragen müssen, würde die Möglichkeit einer Strafanzeige ein erhebliches Erpressungspotenzial begründen.
Aus diesem Grund hatte Dresen auch im Herbst vergangenen Jahres eine bloße Einstellung des Verfahrens abgelehnt und kategorisch erklärt: „Ich will einen Freispruch.“
aus buchreport.express 14/2010
Kommentar hinterlassen zu "Fortsetzung für Elfenmond"