Bislang werden E-Books in Deutschland mit 19% Mehrwertsteuer belegt; für gedruckte Bücher gilt der ermäßigte Mehrwertsteuersatz von 7%. Frankreich dagegen erhebt, wie berichtet, auf gedruckte wie digitale Bücher einen einheitlichen Mehrwertsteuersatz von 5,5%.
„Während in Frankreich der reduzierte Mehrwertsteuersatz auch für E-Books gilt, scheut Deutschland bislang davor zurück, ebenso zu verfahren“, kritisiert Olaf Zimmermann, Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates. Die Bundesregierung sollte sich Frankreich zum Vorbild nehmen, so der Spitzenverband der Bundeskulturverbände, in dem auch der Börsenverein Mitglied ist. Es sei „unbegreiflich“, weshalb das Kulturgut Buch je nach Format unterschiedlich behandelt werde.
Kommentar hinterlassen zu "Frankreich zum Vorbild"