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Freie Bahn für Suhrkamp AG?

Rund drei Wochen, nachdem das Landgericht Frankfurt dem Suhrkamp-Gesellschafter Hans Barlach einen Etappensieg im Streit mit Ulla Unseld-Berkéwicz verschafft hat, dreht das Oberlandesgericht Frankfurt den Spieß wieder um. Jetzt sieht es so aus, als könnte Unseld-Berkéwicz Suhrkamp in eine Aktiengesellschaft umwandeln und so Co-Gesellschafter Barlach kaltstellen. 
Rückblick: Das Landgericht am Main hatte auf einen Antrag von Hans Barlach am 10. September 2013 der von Unseld-Berkéwicz geführten Familienstiftung per einstweiliger Verfügung verboten, im Rahmen des Insolvenzverfahrens in der Gläubigerversammlung über den eigenen Sanierungsplan mitabzustimmen. Begründung: Die Familienstiftung würde sonst ihre „Treuepflichten“ gegenüber dem Mitgesellschafter Barlach verletzen. Und: Das Insolvenzverfahren solle nur dazu dienen, Barlach zu entmachten.
Das Oberlandesgericht Frankfurt hat jetzt aber die Zwangsvollstreckung aus dem Urteil des LG Frankfurt gegen eine Sicherheitsleistung in Höhe von 100.000 Euro  einstweilen eingestellt. Folge: Bei der anstehenden Gläubigerversammlung am 22. Oktober wird der Insolvenzplan voraussichtlich eine Mehrheit der Stimmen erhalten. Grünes Licht also für die von Unseld-Berkéwicz geplante Suhrkamp AG. Barlach (39%) würde dann weitreichende Mitspracherechte verlieren.
Mit Blick auf den Streit der Gesellschafter hat sich erneut der frühere Aufbau-Verleger Bernd F. Lunkewitz zu Wort gemeldet. In seinem Blog prozessbeobachter.net schimpft Lunkewitz über einen Appell von 184 Suhrkamp-Autoren an die Gläubiger des Verlags, dem Insolvenzplan zuzustimmen – und die Drohung, den Verlag zu verlassen, sollte sich Barlach durchsetzen. Der Aufruf laufe darauf hinaus, die Medienholding von Barlach zu enteignen. „Diese Aktion ist nicht nur unangemessen, sondern zutiefst unanständig und ehrverletzend“, so Lunkewitz. „Die Gesellschaft Suhrkamp KG – das ist nicht Frau Berkéwicz – sieht sich also damit konfrontiert, dass ihre Mehrheitsgesellschafterin für den Fall ihres Ausscheidens die Autoren des Verlages in einer Art ,Nerobefehl‘ dazu aufruft, den Verlag zu verlassen und damit die Gesellschaft zu ruinieren. Dreißigtausend Autorenverträge wären gegenstandslos, über hundert Arbeitsplätze wären vernichtet, der Schaden für die deutsche Literatur unübersehbar.“

Kommentare

2 Kommentare zu "Freie Bahn für Suhrkamp AG?"

  1. Die Aussetzung der Vollstreckung des Urteils des Landgerichts bedeutet nicht dessen Aufhebung. Über die Berufung dieses Urteils entscheidet das OLG später.
    Und: Lunkewitz trifft den Nagel auf den Kopf!

    • Es soll in D auch noch sowas wie Vertragsfreiheit geben. Und was schäumen Menschen mit höchst bewegter Biographie wie Herr Lunkewitz, der erst sehr spät auf die Idee gekommen ist, ein Rechtsstaat wäre eine tolle Sache, darüber, daß ein Autor nicht gerne bei einem Verlag bleiben möchte, der von einem Finanzinvestor vor sich her getrieben wird? Lieber Herr Ehling, würden Sie z.B. für Herrn Ackermann arbeiten? Ich nicht. Non olet? Doch, so manches Geld stinkt, es kommt halt auf die Quelle an, und „honesty begins at home“ (in Abwandlung des bekannte Sprichwortes). Sorry, aber sich von Herrn Lunkewitz Rechtsverständnis vorbeten lassen zu wollen, ist wie ein Vortrag von Berlusconi über politische Moral.

      Beste Grüße und bald auf der Messe?

      Lorenz Borsche

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