Die Streiks im Einzelhandel mitten im Weihnachtsgeschäft scheinen vorerst abgewendet. In Baden-Württemberg haben Arbeitgeber und Verdi einen Tarifabschluss erzielt, möglicherweise mit Signalwirkung für ganz Deutschland – die Tarifverträge in Baden-Württemberg und NRW gelten oft als Vorlage für die Vereinbarungen in anderen Bundesländern. Auch Buchhandlungen sind davon betroffen.
Nach einer Pressemitteilung der Gewerkschaft und des Handelsverbands Baden-Württemberg haben sich beide Parteien auf eine Lohnsteigerung von 3,0%, rückwirkend zum 1. Juli 2013, geeinigt. Zum 1. April 2014 sollten die Tariflöhne dann um weitere 2,1% steigen. Der vom Arbeitgeberverband HDE zum Jahresbeginn gekündigte Manteltarifvertrag wurde wieder eingesetzt. „Dies ist ein gutes Signal, dass wir auch in den anderen Tarifgebieten nun zu einer Lösung kommen, auch wenn dort die Ausgangssituation eine andere als in Baden-Württemberg ist“, sagte Ulrich Köster, Vorsitzender des Tarifpolitischen Ausschusses des HDE.
Auch Buchhandelsbetriebe sind von den Tarifstreitigkeiten betroffen, aber nur solche, die als Mitglieder in Arbeitgeberverbänden des Einzelhandels tarifgebunden sind.
Tarifverträge für Buchhändler:
- Baden-Württemberg: Einzelhandelstarif
- Bayern: Spez. Buchhandelstarif
- Berlin-Brandenb.: Spez. Buchhandelstarif
- Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland: Einzelhandelstarif
- Niedersachsen-Bremen: Einzelhandelstarif
- Norddeutschland*: Spezieller Buchhandelstarif
- Nordrhein-Westfalen: Einzelhandelstarif
- Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen: Spezieller Buchhandelstarif
Der Einzelhandelstarif gilt nur für Buchhandelsbetriebe, die als Mitglieder des Einzelhandelsverbandes tarifgebunden sind. Der Buchhandelstarif gilt für Buchhandelsbetriebe, die Mitglied im buchhändlerischen Arbeitgeberverband sind.
* außer Mecklenburg-Vorpommern, wo die buchhändlerische Arbeitgebervereinigung den Einzelhandelstarif übernimmt.
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