Der Börsenverein verlängert die Frist für Fördermittel-Anträge für das staatliche Konjunkturprogramm „Neustart Kultur“. Buchhandlungen und Verlage können demnach bis 31. Januar 2021 ihre Anträge einreichen, bislang galt eine Deadline bis 31. Oktober diesen Jahres. Entsprechend wird auch der Zeitraum für die Durchführung der Maßnahme gesetzt (neu: 30. Juni 2021). Der Nachweis über Einsatz der Fördermittel und die Umsetzung des Projekts muss spätestens acht Wochen nach Projektende erbracht werden.
Im Bewerbungprozess hatte der Börsenverein Verlage und Buchhandlungen mehrfach dazu aufgerufen, sich für die Fördermittel zu bewerben, die Nachfrage hatte sich aber in Grenzen gehalten. Inzwischen würden die Programme zwar „sehr gut angenommen“, so Kyra Dreher, Geschäftsführerin Fachausschüsse des Börsenvereins, das Gesamtbudget sei aber „noch lange nicht ausgeschöpft“: „Um möglichst vielen Interessenten aus der Branche die Möglichkeit zu geben, von der Förderung zu profitieren, haben wir uns gemeinsam mit der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien dazu entscheiden, den Zeitraum der Programme auszuweiten“. Parallel bearbeite man „mit Hochdruck“ die bisher eingegangenen Anträge.
Im Rahmen des Konkunkturprogramms „Neustart Kultur“ fördert die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) die Buchbranche mit insgesamt 20 Mio Euro. Die Programme für Buchhandlungen und Verlage laufen seit 1. September, seither sind rund 1000 Anträge beim Börsenverein eingegangen. Die ersten Bescheide werden laut Börsenverein in dieser Woche versandt. Bis Ende November sollen alle Antragsteller, die ihre Anträge bis Anfang Oktober einsendet haben, ihre Bescheide erhalten.
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