Bundesjustizminister Heiko Maas hat den auch von Buchverlagen heftig angegangenen Entwurf für ein reformiertes Urhebervertragsrecht offenbar bearbeiten lassen und dabei wesentliche Passagen entschärft. Wie die „FAZ“ schreibt, soll unter anderem die Fünfjahresfrist, nach deren Ablauf Urheber ihr vertragliches Nutzungsrecht zurückrufen und auf einen anderen Verlag übertragen können, auf zehn Jahre verdoppelt werden.
Gegen den ursprünglichen Entwurf hatten Buchverlage protestiert und dabei auch Unterstützung von Autoren bekommen. Außerdem dürfe der Verwerter nach dem neuen Entwurf eine bereits aufgenommene Nutzung fortsetzen. Weiterhin vorgesehen sei, dass einzelne Branchen wie die Musikindustrie durch Tarifverträge mit Verbänden von Urhebern andere Regelungen vereinbaren können.
Das Bundeskabinett wird über den Gesetzesentwurf am Mittwoch beraten.
Ob dies eine frohe Botschaft für Buchverlage ist, wird sich erweisen – immerhin sind zehn Jahre ein Kompromiss, den man wohl zähneknirschend akzeptieren kann.
Was in dieser Meldung nicht auftaucht, ist aber die eigentliche Bombe, die von Herrn Maas weiterhin scharf gehalten wird: Das vermaledeite „Total Buy-out“, das uns Wortproduzenten das Überleben extrem schwer macht, bleibt, wohl auf Lobbydruck der Presseverlage, unangestastet. Gleichzeitig verfestigt sich der Trend, dass Tageszeitungen z.T. komplett auf die Beiträge von freien Mitarbeitern verzichten (Tagesspiegel, Welt). Dass die Honorare für freie Mitarbeiter seit mehr als einem Jahrzehnt real sinken, ist auch keine neue Feststellung. Und demnächst werden wohl computergenerierte Beiträge aus der Sphäre des Experiments herauskommen und in den Alltag der Medien Einzug halten.
Bleibt die Frage, wem denn Änderungen des Urheberrechts nutzen sollen – uns Autoren helfen sie, jedenfalls in dieser Fassung, allenfalls bei der Entscheidung, einen anderen Beruf zu ergreifen.
Ich kann Ihnen nur zu stimmen und verstehe nicht, warum sich nicht mehr Schriftsteller gegen diese ausbeuterische Praxis der Verlage zur Wehr setzen!