Der Sharehoster RapidShare meldet einen Erfolg im Streit um den Umfang seiner Prüfungspflichten. Auf der Plattform kommt es zu Urheberrechtsverletzungen, wenn Nutzer illegal geschützte Inhalte hochladen und kostenlos zugänglich machen.
Das Unternehmen hatte Berufung gegen eine Entscheidung des Landgerichts Düsseldorf eingelegt, wonach das Unternehmen keine ausreichenden Maßnahmen ergriffen habe, um die Verbreitung des Atari-Computerspiels „Alone in the dark“ über seine Plattform zu verhindern. Das Oberlandesgericht Düsseldorf habe die Klage nun unter Abänderung des ursprünglichen Urteils abgewiesen (Aktenzeichen: I-20 U 59/10)0.
Es könne RapidShare beispielsweise nicht auferlegt werden, referiert das Unternehmen aus der Urteilsbegründung, per Wortfilter alle Dateien aufzuspüren und zu löschen, in deren Dateinamen bestimmte Schlüsselbegriffe vorkommen. Hierdurch entstehe nämlich die Gefahr, dass auch legale Dateien gelöscht werden, deren Dateinamen die entsprechenden Schlüsselbegriffe enthalten. Auch eine manuelle Überprüfung von Inhalten, bei denen der Verdacht auf Rechtsverletzungen besteht, stehe wegen des damit verbundenen personellen Aufwands in keinem angemessenen Verhältnis zum Erfolg.
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