Der Börsenverein protestiert gegen einen Entwurf des Jahressteuergesetzes 2013, nach dem Bildungsangebote von der Umsatzsteuer befreit werden sollen. Gewerbliche Seminaranbieter, darunter auch die Fachverlage, würden dann ihren Vorsteuerabzug verlieren. Die Folge aus Sicht des Verbands: erhebliche finanzielle Verluste.
Tritt das Gesetz wie vorgesehen in Kraft, entstünden professionellen Seminaranbietern, darunter auch den Fachverlagen, Mehrkosten in Höhe der Umsatzsteuer beispielsweise für Honorare, Sitzungsräume und Verpflegung, warnt der Börsenverein in einer Mitteilung. Denn: Ihre Angebote richten sich an ihrerseits vorsteuerabzugsberechtigte Leistungsempfänger wie Unternehmensmitarbeiter oder Selbstständige. Anders als auf den ersten Blick vielleicht ersichtlich, bedeute diese Umsatzsteuerbefreiung keinen Steuerverzicht des Fiskus, sondern in der Regel einen Steuervorteil aufgrund der direkt abzuführenden Umsatzsteuer.
Die Angebote der gewerblichen Anbieter würden durch die Neuregelung nicht günstiger, da sie die Umsatzsteuer als erhöhte Kosten auf die Seminargebühren aufschlagen müssten, erklärt Börsenvereins-Justiziar Christian Sprang den Sachverhalt: „Aus Konkurrenzgründen wird dies oft nicht möglich sein, was sich wegen der Dimension existenzgefährdend auswirken könnte.“
15 Vertreter von Fachverlagen und Weiterbildungsinstituten haben sich deshalb in der vergangenen Woche an das Bundeskabinett gewandt, um eine Änderung des Gesetzesentwurfs vorzuschlagen. Aus Sicht des Verbandes ist es mit der EU-Richtlinie vereinbar, gewerbliche Anbieter aus der Umsatzsteuerbefreiung auszunehmen.
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