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Gebrauchte E-Books verkaufen?

Die Bundestags-Enquete „Internet und Gesellschaft“, auf der Politiker zusammen mit IT-Experten die Spielregeln für die digitale Welt ausloten, hat auf ihrer heutigen (4. Juni) Tagung eine Vereinfachung des Urheberrechts gefordert.

Die zentralen Forderungen aus dem Zwischenbericht der Projektgruppe:

  • Das Konzept des Urheberrechts wird nicht grundsätzlich in Frage gestellt: Urheber kreativer Güter müssen nach wie vor geschützt werden. Allerdings bedürfe das Urheberrecht „einer systematischen Anpassung, um in der digitalen Gesellschaft einen angemessenen Ordnungsrahmen für immaterielle Güter zu erhalten“.
  • Eine Mehrheit der Teilnehmer sprach sich dafür aus, dass Nutzer einzelne digitale Werke – wie E-Books oder digitale Musikstücke – weiterverkaufen dürfen. Auch Privatkopien digitaler Güter sollen in eingeschränktem Maße erlaubt werden. 
  • Zudem müsse ein allgemeines Bewusstsein und Verständnis des Urheberrechts geschaffen werden. Unerlässlich seien „ausgewogene staatliche Aufklärungskampagnen“, die das Wissen über geltende Gesetze vermitteln. Auf kriminalisierende Kampagnen wie „Raubkopierer sind Verbrecher” sollten die Urheber hingegen künftig verzichten.
  • Die Kommission sprach sich dagegen aus, Straftätern zeitweise den Internet-Zugang zu sperren, um die Verbreitung von Raubkopien zu unterbinden.
  • Alle Schüler sollen mit Notebooks ausgestattet werden, auch Lehrmittel wie Schulbücher sollen digital bereit gestellt werden. Urheberrechtliche Fragen sollten bereits in der Schule vermittelt werden.
  • Weiterer Vorschlag: Der Bundestag könnte eine europaweite Informationsplattform für Lizenzen eingerichten. Über die Plattform sollen Anbieter urheberrechtlich geschützter Werke schnell und einfach erfahren können, wer welche Rechte innehat.

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