Die Diskussion darüber, ob E-Books der Preisbindung unterliegen, hat zwei Dimensionen: Eine juristische und eine branchenpolitische. Bei juristischer Betrachtung kann man durchaus zu dem selben Ergebnis kommen wie die Rechtsabteilung des Börsenvereins vor drei Jahren: Dass die elektronischen Bücher nicht in den Anwendungsbereich des Preisbindungsgesetzes fallen, weil sie nicht primär durch den stationären Handel vertrieben werden, ihre Preisbindung also auch nicht dem Erhalt eines Netzes von Verkaufsstellen dienen würde. Wenn Gerichte in einem Musterverfahrens über diese Frage zu befinden haben, werden sie womöglich so entscheiden. Damit aber könnten sie – und damit wären wir bei der branchenpolitischen Dimension – Buchhändler und Verleger um eine wichtige Zukunftschance bringen.
Sicher: Im Moment spielen E-Book-Downloads für Verleger und Sortimenter keine Rolle. Aber die Revolution in unserer Medienwelt steht gerade erst am Anfang. Wie das wirtschaftliche und technische Zusammenspiel von gedruckten Büchern, digitalen Trägermedien und Downloads in, sagen wir, zehn Jahren aussehen wird, kann heute niemand sagen.
Wenn das E-Book sich zur ernsthaften Konkurrenz für das gedruckte Buch mausert, könnte ein Boom nicht preisgebundener, billiger E-Books das ganze Preisgefüge auf dem Buchmarkt ins Rutschen bringen. Und für die stationären Buchhändler, die erst allmählich beginnen, sich im Internet zu positionieren, könnte das digitale Konkurrenzprodukt die Preisbindung zum Muster ohne Wert machen. Um diese Gefahren zumindest einzugrenzen, wäre es das Beste, wenn der Gesetzgeber die juristische Unsicherheit beenden – und E-Books ausdrücklich ins Preisbindungsgesetz aufnehmen würde.
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