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Gegenwind aus der Chefetage

Die DBH-Gruppe hat ein Gericht angerufen, um per einstweiliger Verfügung feststellen zu lassen, dass die gesetzlichen Voraussetzungen für die Wahl eines unternehmenseinheitlichen Betriebsrates nicht gegeben seien. Dabei geht es  um die Wahlen bei den Schmalspurketten Jokers und Weltbild, die aus sehr kleinen Einheiten bestehen.

Wie das Unternehmen im Nachgang einer ersten Erklärung erläutert, wendet es sich nicht gegen die Gründung von Betriebsräten auf Filialebene, die im Bereich Weltbild Plus/Jokers bereits teilweise bestehen. Zur Einsetzung eines Wahlvorstandes und für die Einrichtung eines unternehmenseinheitlichen Betriebsrates müssten allerdings nach Betriebsverfassungsgesetz bestimmte rechtliche Voraussetzungen vorliegen, die nach Einschätzung des Unternehmens in diesem Fall nicht bestehen.

Uwe Kramm, Vorsitzender des vor kurzem gebildeten Konzernbetriebsrats zeigt sich von dem Schritt des Unternehmens überrascht: Die Arbeitnehmervertretung habe im Gespräch mit der Arbeitgeberseite schon angeboten, die gesetzlichen Voraussetzungen für die Wahlen bei Weltbild und Jokers zu schaffen.

Anders als zuvor gemeldet, geht die DBH nicht gegen den kürzlich konstituierten Konzernbetriebsrat vor.  In einer Erklärung des Unternehmens heißt es zudem ausdrücklich: „Die Bildung von Betriebsräten in den Betrieben der DBH Buch Handels GmbH & Co. KG ist ein normaler Vorgang. Im Unternehmen bestehen bereits Einzelbetriebsräte auf Filialebene. Überall dort, wo es lokale Betriebsräte gibt, arbeitet das Unternehmen gut mit diesen zusammen, da diese nah an den Mitarbeitern und ihren Problemen sind.“

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