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Geldspritze für gebeutelte Verlage

Die Absage von Diogenes und weiteren Schweizer Verlagen wie Dörlemann bei der Frankfurter Buchmesse (buchreport berichtete) ruft jetzt in der Alpenrepublik die Politik auf den Plan: Die Stadt Zürich, in der alle wichtigen Schweizer Verlage ihren Sitz haben, unterstützt gemeinsam mit dem Kanton die durch die Aufhebung des Franken-Mindestkurses unter Druck geratenen Buchverlage im Sinne einer einmaligen Sofortmaßnahme mit insgesamt 160.000 Franken. Gefördert werden sollen die Verlage in diesem Jahr für ihre Repräsentationsaktivitäten im In- und Ausland, heißt es in einer Mitteilung des Präsidialdepartments. Weitere Details:

  • Vergeben werden Beträge von je bis zu 15.000 Franken, insgesamt maximal 160.000 Franken, je zu gleichen Teilen von Stadt und Kanton.
  • Gesuche können bis zum 31. Mai 2015 eingereicht werden unter www.stadt-zuerich.ch/literatur.
  • Über die Vergabe entscheiden die Ressortleitungen Literatur von Stadt und Kanton auf Empfehlung einer vierköpfigen Kommission. Diese setzt sich aus je zwei Mitgliedern der städtischen Literaturkommission und der Fachgruppe Literatur der kantonalen Kulturförderungskommission zusammen.

Die finanzielle Unterstützung soll eine Überbrückung schaffen, bis die geplante Förderung für die Verlage greift, die Ende 2014 im Programm „Kulturbotschaft 2016-2020 verabschiedet wurde.

Kommentare

2 Kommentare zu "Geldspritze für gebeutelte Verlage"

  1. Es geht hier längst nicht mehr nur um Wechselkurse. Vielmehr steht die Förderung der Buchbranche schon länger auf der politischen Agenda, spätestens seit dem endgültigen Fall der Buchpreisbindung. Und was spricht dagegen, eine Förderpolitik zu betreiben, die den Akteuren weiterhilft? Nun ist eine Standaufbauprämie das Gegenteil einer Abwrackprämie, mit der der deutsche Staat die Autoindustrie einst stützte. Aber wenn es Akteuren beim Überleben hilft, die Kulturgüter herstellen und unters Volk bringen, sollte uns Buchmenschen das doch nur recht sein. Und wie das Papier aussieht, mit dem das Päckchen umwickelt wird, ist nicht wirklich von Belang.

  2. Rüdiger Wischenbart | 20. April 2015 um 14:15 | Antworten

    Und warum ist solch eine schlichte Wirtschaftsförderung wettbewerbsrechtlich erlaubt? Weil „Repräsentationsaktivitäten im In- und Ausland“ klingt ja nicht wirklich nach Kulturförderung. Wenn Deutschland Autos baut und mit dem Wechselkurs für einen wichtigen Zielmarkt nicht zufrieden ist, darf es doch auch nicht Volkswagen oder BMW mit öffentlicher Knete unter die Exportarme greifen? Kann mir jemand hier auf die Spünge helfen?

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