Amazon darf weiterhin bei Google für sich unter dem ZVAB-Marke werben. Im Interview mit buchreport.de kommentiert Richard von Rheinbaben (Foto), Aufsichtsratvorsitzender der ZVAB-Mutter Mediantis AG, das Urteil des Kammergerichts Berlin.
Das Kammergericht Berlin hat Ihre Unterlassungsklage erneut abgewiesen. Legen Sie jetzt eine Kriegskasse für Google AdWords an?
In der Tat wäre es durchaus reizvoll, die Werbepower großer Marken auf diesem – derzeit von den Gerichten freigegebenen – Weg zu nutzen. Allerdings dürfte das auch dazu führen, dass der Wettbewerb um Markennamen die Preise für Click-Raten in die Höhe treibt. Gewinner sind die Player mit den tiefen Taschen sowie Google selbst, wo man sich über höhere Werbeeinnahmen freuen dürfte.
Warum entscheiden die deutschen Richter so unterschiedlich in dieser Frage?
Vor Gericht und auf hoher See….unseres Erachtens haben einige Gerichte das System von „adwords“ nicht durchdrungen. Manche Gerichte versuchen, eine Analogie zwischen einer Anzeigenschaltung in Printmedien und einem „google-ad“ neben oder über eine Trefferliste herzustellen. Aus unserer Sicht ist das eine unzulässige Gleichstellung. Das Klicken auf ein google-ad, das ein adword eines Konkurrenten beinhaltet, führt unmittelbar zu einem Konkurrenzangebot und leitet den Interessenten sofort in „den eigenen Laden“. Bei einer Print-Anzeige ist dieser Weg nicht vorgezeichnet.
Nicht nur das ZVAB, sondern die gesamte Buchbranche ist letztlich von dieser Praxis der Online-Werbung betroffen, denn auch Hugendubel könnte sich mit Thalia-Federn schmücken. Warum hört man keine weiteren Proteststimmen?
Weil die Rechtslage noch nicht höchstrichterlich geklärt ist. Sobald das der Fall ist erwarten wir eine Welle von Anzeigenschaltungen einerseits und Rechtsverfahren (u.a. gegen Google) andererseits.
Was erwarten Sie vom BGH-Urteil? Wie wahrscheinlich ist eine Entscheidung in Ihrem Sinne?
Wir können jeder Entscheidung leben, da wir dann eine klare Marschrichtung haben. Der wesentliche Grund, bis zum Kammergericht in Berlin zu gehen war auch, zur Rechtsklarheit beizutragen.
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