Nachdem die Verlage in der Vergangenheit etwa mit Rückzahlungsforderungen der VG Wort aus finanzieller Sicht eher schlechte Nachrichten erhalten haben, gibt es jetzt einen kleinen Lichtblick: Der Satz der Künstlersozialabgabe für Unternehmen, die freiberufliche Künstler oder Publizisten beschäftigen, soll 2018 von 4,8% auf 4,2% sinken. Das geht aus einem Entwurf der Künstlersozialabgabe-Verordnung 2018 des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales hervor. Damit fällt der Abgabesatz im zweiten Jahr in Folge, 2016 hatte er noch bei 5,2% gelegen. Der Abgabesatz wird jährlich für das jeweils folgende Kalenderjahr festgelegt, Bemessungsgrundlage sind die gezahlten Honorare.
Die Künstlersozialkasse zahlt freiberuflich tätigen Künstlern und Publizisten 30% der Beiträge zu Kranken-, Renten- und Pflegeversicherung. Weitere 20% zahlt der Bund aus Steuermitteln. Von den Zahlungen der KSK profitieren derzeit rund 185.000 Freiberufler.
Abgabesätze der Künstlersozialabgabe | |
2009 | 4,4% |
2010 | 3,9% |
2011 | 3,9% |
2012 | 3,9% |
2013 | 4,1% |
2014 | 5,2% |
2015 | 5,2% |
2016 | 5,2% |
2017 | 4,8% |
Quelle: Künstlersozialkasse |
Eine sog. Künstlersozialabgabe dürfte es gar nicht geben. Muss für einen Handwerker eine Sozialabgabe gezahlt werden. Jeder der sich „Künstler“ nennt soll auch dafür seine Beiträge bezahlen, und nicht der Staat oder die Nutzer irgendwelcher Leistungen.