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Geschäft mit Licht und Schatten

Die deutschen Zeitschriftenverlage haben im vergangenen Jahr 14,8 Mrd Euro umgesetzt, berichtet der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ). Damit bewegt sich die Branche auf Vorjahresniveau (2015: 14,7 Mrd Euro). Auch für 2017 erwartet VDZ-Hauptgeschäftsführer Stephan Scherzer insgesamt eine stabile Geschäftsentwicklung und verweist dabei auf die Ergebnisse der aktuellen VDZ-Trendumfrage. Einige Einschätzungen der Verlagsmanager, aufgeteilt nach Sparten:

  • Im Digitalgeschäft erwarten die Verlage 2017 ein Umsatzplus von 11%.
  • Bereiche abseits des Kerngeschäfts wie Konferenzen und Datenbank-Services sollen um 7% wachsen.
  • Weiterhin leicht schrumpfen soll der Printvertrieb mit –1,6%.
  • Ähnlich sieht es im Anzeigengeschäft mit erwarteten –1,9% aus.

Neben den Marktdaten setzt der VDZ bei seiner Jahrespressekonferenz traditionell auch branchenpolitische Themen auf die Agenda. Besonders im Fokus stand in diesem Jahr das sogenannte „Facebook-Gesetz“: „Der konkrete Gesetzentwurf, private Internet-Unternehmen dazu zu zwingen, anstelle der Strafgerichte über die Grenzen der Meinungsfreiheit zu entscheiden, birgt eine äußerst große Gefahr für die Presse- und Meinungsfreiheit“, warnte Stephan Scherzer und stellte einen 5-Punkte-Plan für den Umgang mit Hasskommentaren im Netz vor (s. buchreport.datei). Weitere Forderungen, die so auch die Buchbranche an die Politik stellt:

  • Verleger sollen im EU-Urheberrecht als Rechteinhaber anerkannt werden.
  • Die diskutierten Urheberrechtsschranken, u.a. im Text- und Datenschürfen sowie im E-Lending, kämen einer Enteignung der Verlage gleich.
  • Der ermäßigte Mehrwertsteuersatz soll auch für E-Publikationen gelten.

VDZ: »Facebook-Gesetz« ist der falsche Weg

Der VDZ hat als Reaktion auf den Gesetzentwurf für ein Netzwerkdurchsetzungs­gesetz einen 5-Punkte-Plan formuliert:

  • Geltendes Recht muss umgesetzt werden – das Netzwerkdurchsetzungsgesetz ist unnötig.
  • Bund und Länder müssen die Strafverfolgungsorgane (Polizei, Staatsanwaltschaften, Gerichte) so ausstatten und unterstützen, dass sie zügig geltendes Recht in den sozialen Netzwerken durchsetzen können.
  • Facebook muss eigene Ressourcen aufbauen und rund um die Uhr erreichbar sein, um geltendes Recht nach Aufforderung zeitnah umzusetzen.
  • Die Bürger müssen ermutigt werden, bei strafrechtlich relevanten Tatbeständen die Strafverfolgungsbehörden einzuschalten.
  • Es geht nicht nur darum, rechtswidrige Veröffentlichungen zu bekämpfen. Umgekehrt muss auch verhindert werden, dass Quasi-Monopolisten wie Facebook nach eigenem Gutdünken bestimmte rechtmäßige Inhalte nicht veröffentlichen. Deshalb müssen solche marktbeherrschenden Plattformen allen rechtmäßigen Inhalten diskriminierungsfreien Zugang gewährleisten.

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