Matthias Ulmer über den Streit um E-Book-Verleih-Angebote
Geschäftsmodelle der Verlage respektieren
Mit den E-Books entstehen auch neue Geschäftsmodelle. Dabei kommen sich anders als beim Bibliotheksangebot bei gedruckten Büchern Verlage und Büchereien stärker in die Quere: Kostenloser Verleih vs. Mieten oder Kaufen. Im Interview beschreibt Matthias Ulmer (Foto) die Interessenskonflikte von Bibliothek und Verlag.
Ulmer ist geschäftsführender Gesellschafter des Eugen Ulmer Verlags in Stuttgart. Im Börsenverein ist er z.Z. stellvertretender und ab Oktober 2012 Vorsitzender des Verleger-Ausschusses.
Bisher wird das Modell für gedruckte Bücher auf den digitalen Verleih übertragen, mit der Konsequenz, dass entliehene E-Books nicht erneut ausgeliehen werden können, zum Ärger der Nutzer und Bibliothekare. Wie könnte die Lizenzvergabe für E-Books idealerweise gestaltet werden? Man wird langfristig keinen Erfolg mit Angeboten haben, die Nutzungen einschränken, statt sie zu erleichtern. Das Modell war eine erste Annäherung an das Thema. Aber weder ist die Begrenzung des Zugriffs für den Nutzer nachvollziehbar, noch ist bei unbeschränkter Nutzungsmöglichkeit die Abgeltung mit dem einmaligen Printladenpreis angemessen. Und genauso wenig sinnvoll ist es, wenn Bibliotheken E-Books kaufen, die nie jemand benutzt.
Kannibalisiert das E-Book-Angebot der Bibliotheken die Verkäufe?
Selbstverständlich. Im konkreten Fall: Der Kunde will seinen E-Reader befüllen, googelt bestimmte Titel, findet sie im E-Book-Shop zum Download, sie sind ihm aber zu teuer. Dann findet er sie auf illegalen Plattformen kostenlos, aber ein gutes Gefühl hat er dabei nicht. Und schließlich findet er sie bei seiner Stadtbücherei, kostenlos und legal. Beim nächsten Treffen mit Freunden berichtet er über die geniale Quelle für kostenlose E-Books. Und die Stadtbücherei hat einen Zulauf wie noch nie. Die Konkurrenz der Stadtbücherei vor Ort ist dann die Stadtbücherei in Dimpfelsau, die den Leihausweis online und für 15 Euro statt 30 Euro anbietet. Die hat dann 50-mal so viele Nutzer wie die Kommune Einwohner.
Glauben Sie, dass die Verlage und Bibliotheken zueinander finden werden? Ich hoffe sehr, dass wir eine Lösung finden. Dazu müssen die Verlage kapieren, dass Bibliotheken E-Books anbieten müssen und dass das Angebot wichtig ist. Und Bibliotheken müssen verstehen, dass sie in Konflikt mit Geschäftsmodellen von Verlagen kommen und sie das respektieren müssen. Es gibt Lösungen, bei denen der Auftrag der Bibliotheken so formuliert ist, dass sie Verlagsangebote sinnvoll ergänzen, also eine echte Win-win-Situation. Die Lizenzgebühren der Verlage müssen im Gegenzug für die Beschränkung sehr niedrig sein.
Wie können die E-Book-Angebote der Bibliotheken und Verlage sinnvoll voneinander abgegrenzt werden?
Die Abgrenzung ist einfach, wenn man die jeweiligen Zielgruppen unterscheidet und die Aufgabe einer Bibliothek darin sieht, all die in einer Kommune mit E-Books zu versorgen, die aus bildungs- und sozialpolitischen Gründen mit öffentlichen Geldern unterstützt werden sollen. Das ist sicher nicht die typische Zielgruppe der Verlage. Dagegen ist die Versorgung mit E-Books der übrigen Leser in der Kommune und auch der Leser außerhalb der Kommune nicht primär eine Aufgabe, die mit öffentlichen Geldern finanziert werden muss, also typischerweise keine Aufgabe der öffentlichen Hand. Die Trennlinie scheint mir logisch, auch wenn darüber sicher noch viel diskutiert werden wird.
Aus: buchreport.express 31/2012. Die Fragen stellte Lucy Mindnich
Der Kunde will seinen E-Reader befüllen, googelt bestimmte Titel, findet sie im E-Book-Shop zum Download, sie sind ihm aber zu teuer. Dann findet er sie auf illegalen Plattformen kostenlos, aber ein gutes Gefühl hat er dabei nicht. Und schließlich findet er sie bei seiner Stadtbücherei, kostenlos und legal. Beim nächsten Treffen mit Freunden berichtet er über die geniale Quelle für kostenlose E-Books. Und die Stadtbücherei hat einen Zulauf wie noch nie. Die Konkurrenz der Stadtbücherei vor Ort ist dann die Stadtbücherei in Dimpfelsau, die den Leihausweis online und für 15 Euro statt 30 Euro anbietet. Die hat dann 50-mal so viele Nutzer wie die Kommune Einwohner Also läuft es genauso ab, wie beim P-Book. Wo genau ist das Problem? Warum sollte es der Bücherei beim P-Book erlaubt, beim E-Book verboten sein? Und beim danach folgenden Teil hat es mir schlicht die Sprache verschlagen. Alg-2-Empfänger dürfen sich dann den neuesten Potter als E-Book ausleihen, wer zu viel verdient nicht? Wow …
Der Kunde will seinen E-Reader befüllen, googelt bestimmte Titel, findet sie im E-Book-Shop zum Download, sie sind ihm aber zu teuer. Dann findet er sie auf illegalen Plattformen kostenlos, aber ein gutes Gefühl hat er dabei nicht. Und schließlich findet er sie bei seiner Stadtbücherei, kostenlos und legal. Beim nächsten Treffen mit Freunden berichtet er über die geniale Quelle für kostenlose E-Books. Und die Stadtbücherei hat einen Zulauf wie noch nie. Die Konkurrenz der Stadtbücherei vor Ort ist dann die Stadtbücherei in Dimpfelsau, die den Leihausweis online und für 15 Euro statt 30 Euro anbietet. Die hat dann 50-mal so viele Nutzer wie die Kommune Einwohner
Also läuft es genauso ab, wie beim P-Book. Wo genau ist das Problem? Warum sollte es der Bücherei beim P-Book erlaubt, beim E-Book verboten sein?
Und beim danach folgenden Teil hat es mir schlicht die Sprache verschlagen. Alg-2-Empfänger dürfen sich dann den neuesten Potter als E-Book ausleihen, wer zu viel verdient nicht? Wow …