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Geschmeidigere Preisbindung – geht das?

Die Buchpreisbindung ist derzeit kein Aufreger. Vor allem das große Konfliktthema ruht bis zum Herbst: Zur Streitfrage, ob die (breite) Spreizung der Rabatte, die Verlage großen und kleinen Händlern sowie den Barsortimenten gewähren, mit der Buchpreisbindung vereinbar ist, wird erst die zweite Welle der Börsenvereins-Umfrage abgewartet. Die soll ergründen, wie es um die Spreizung steht und ob es Bewegung gibt, die Schere etwas zu schließen.

Unterdessen entwickelt sich im Verband eine Diskussion, ob unabhängig davon ein politischer Vorstoß möglich ist, das Buchpreisbindungsgesetz nachzubessern.

Aktuelles zur Buchpreisbindung: Börsenvereins-Justiziar Christian Sprang hat auf der Jahrestagung der IG Belletristik und Sachbuch über Entwicklungen rund um die Preisbindung referiert. (Foto: buchreport/TW)

Das Gesetz ist, wie von der Branche 2002 gewünscht, sehr bestimmt, die Rede ist von der „Festsetzung verbindlicher Preise“ einschließlich Umsatzsteuer, also fixe Endpreise ohne Spielräume. Der vom Verlag festgesetzte Preis muss deshalb passen – nicht nur zum Produkt, zum Titel, sondern auch zu allen Vertriebswegen und stationär zu allen Standorten. Nicht allen gefällt das, was die Verlagspreisstrategen kalkulieren.

Viele, nicht alle Händler plädieren seit Jahren allein deshalb für höhere Preise, weil ihre Kosten steigen und die lange Preiskonstanz von Büchern den Umsatz bremst. Um wie viel Bücher teurer sein dürfen, deckt allerdings ein größeres Spektrum ab, zeigen buchreport-Umfragen: Bitte 1, 2, 3 Euro mehr. 

Ist dieses Dilemma ungeliebter Preiskompromisse trotz Buchpreisbindung aufzulösen?

Börsenvereins-Justiziar Christian Sprang hat auf der Jahrestagung der IG Belletristik und Sachbuch in Berlin verraten, dass im Verband auf Vorschlag einzelner Mitglieder Ideen diskutiert werden, wie das Buchpreisbindungsgesetz smarter werden könnte…
Die Anregungen sind inspiriert von Preisbindungspraktiken in zwei Nachbarländern:

  • Mindestpreis: Statt des bisherigen Systems fixer Preise, von denen nicht abgewichen werden darf, könnte ein Mindestpreis vorgegeben werden. Händler, die einen höheren Preis für angemessen und durchsetzbar halten, könnten entsprechend mehr verlangen und so ihre Marge erhöhen. Vorbild ist hier die etwas geschmeidigere österreichische Preisbindung. Thalia, auch in Österreich Marktführer, hatte etwa 2016 stationär in Österreich mit „aufgerundeten“ Preisen experimentiert.
  • Versandkostenaufschlag: Wenn Bücher versendet werden, so die zweite Idee könnte gesetzlich geregelt werden, dass angemessene Versandkosten erhoben werden müssen. Hier wäre Frankreich Vorbild, wo bereits vor knapp 10 Jahren zum Schutz des stationären Handels Einschränkungen gegen den Amazon-Durchmarsch eingeleitet worden waren.

Diese Ideen sollen jetzt in den Gremien des Verbands ventiliert werden. Üblicherweise gibt es in der Diskussion zwischen den Sparten sowie großen und kleinen Marktteilnehmern ein breites Meinungsspektrum. Sprang: Es ist eine beginnende Diskussion und noch nicht so konkret, dass es aktiv vorangetrieben wird.

Neben der beginnenden verbandsinternen Diskussion, die Buchpreisbindung auf ein Mindestpreis-System umzustellen, spricht der Börsenverein mit dem Bundeswirtschaftsministerium auch über ungewollte Schlupflöcher, die gebundenen Preise zu unterbieten. Es geht um Möglichkeiten, Rabattaktionen zu unterbinden, bei denen der Händler zwar den gebundenen Preis erhält, zwischengeschaltete Plattformen wie Amazon und Ebay aber dem Endkunden einen gesponserten Nachlass gewähren. Gerichte tun sich bisher schwer, solche Konstruktionen als Verstöße gegen das Preisbindungsgesetzt zu unterbinden. 

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