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Gewerbliche Schwarzkopierer

Zum Thema der Weitervermarktung „gebrauchter“ E-Books gibt es nicht nur ein erstes Urteil, sondern auch aktuelle Daten, die helfen, das Ausmaß dieser Form illegaler Nutzung abzuschätzen. Andreas Kaspar, Inhaber der Agentur CounterFights Anti-Piracy, die auf die Bekämpfung von Produktpiraterie über das Internet spezialisiert ist, hat das Ausmaß der Urheberrechtsverstöße durch den Verkauf „gebrauchter“ E-Books untersucht. Im Zeitraum von Dezember 2012 bis März 2013 verzeichnete Kaspar alle entsprechenden illegalen Auktionen bei Ebay.de:
  • Von den 3763 Auktionen wurden 84% erfolgreich beendet, 12% nicht verkauft und 4% von eBay oder Rechteinhabern vor dem regulären Ablauf gesperrt.
  • Mit den Auktionen, die E-Books bündeln, wurden mit fast 550.000 Titeln insgesamt mehr als 50.000 Euro umgesetzt (allein im März 25.000 Euro).
  • 94% der erfolgreich abgeschlossenen Auktionen sind von gewerblich handelnden Schwarzkopierern lanciert worden, nur 6% von Privatpersonen.

Die Topseller sind nach Anzahl der Verkäufe jeweils:

  • Zusammenstellungen der Bücher von Ken Follett (234 verkaufte Sets mit insgesamt 5132 E-Books und 3367 Euro Umsatz),
  • Sylvia Days „Crossfire – Versuchung“ bei den Einzelwerken (21 abgeschlossene Auktionen mit insgesamt 85 Euro Umsatz),
  • E. L. James’ „Shades of Grey“-Trilogie bei den Serien (265 verkaufte Sets bei 215 Auktionen mit 796 E-Books und 3162 Euro Umsatz).

Momentan sperrt Ebay vermehrt Auktionen mit E-Books. Hintergrund könnte sein, dass eine größere Verlagsgruppe gegen den rechtswidrigen Verkauf ihrer Titel vorgeht.

Kommentare

4 Kommentare zu "Gewerbliche Schwarzkopierer"

  1. Es gibt EIN Urteil zu diesem Themenkomplex, auf das der Artikel dankbarerweise gleich zu Beginn hinweist. Dennoch wird hier der gesamte Zweithandel mit digitalen Büchern durchgehend mit den Worten illegal und Schwarzkopieren gekennzeichnet. Vielleicht stände es selbst einem Branchenmedium gut an, solche Kennzeichnungen als eigene Rechtsauffassung zu kennzeichnen, statt sie als allgemeinen Rechtsstand zu propagieren. Nur der Neutralität und Qualität der Information halber. Zu Panik gibt die Studie nämlich wirklich keinen Anlass.

    • Wie Sie den Ergebnissen der Studie entnehmen können, bestehen erhebliche Zweifel am „legalen Zweithandel“, wenn dieselben Anbieter die gleichen Werke wiederholt einstellen. Die Studie zeigt auch entsprechende Beispiele.

      Wir können auch inzwischen in mehrfachen Fällen nachweisen, dass diese Verkäufer die E-Books eben nicht legal erworben haben, sondern direkt von Piratenseiten wie die besagte des „spiegelbest“ nehmen und die E-Books bei eBay anbieten.

  2. Georg Friedrich | 28. April 2013 um 14:10 | Antworten

    Das heißt es gibt paar „kleine Fische“ die listig genug sind ihre eBooks weiterzuverkaufen um sich nebenbei paar hundert Euro schwarz dazuzuverdienen.

    Die Verfasser der Studie haben ja die Auktionen bei eBay nicht gemeldet und genau das wäre ja interessant.
    Wie reagiert eBay?
    Vielleicht würde ja für die ganze Buchbranche ein Mitarbeiter ausreichen, der vormittags „eBooks“ bei Ebay eintippt und die fragwürdigen Auktionen Ebay meldet.
    Die, meiner Meinung nach, spannendste Frage wurde gar nicht untersucht.

    • Auch kleine Fische sind nicht zu unterschätzen, wenn sie als Schwarm auftreten. Die Studie zeigt nur einen zeitlich begrenzten Bereich. Einige der Verkäufer sind bereits seit über einem Jahr bei eBay mit dem Verkauf der E-Books aktiv. Der hier beschriebene Handel bei eBay.de ist nur ein Ausschnitt der derzeit stattfindenen E-Book Piraterie.

      eBay verweist bei rechtsverletzenden Auktionen auf das sogenannte Verifizierte Rechteinhaber Programm (VeRI). Es werden nur die Auktionen gelöscht, welche von den Rechteinhabern selbst gemeldet werden. Von uns im Auftrag unserer Kunden gemeldete Auktionen wurden und werden von eBay nach Kenntnisverschaffung entfernt. Alle weiteren Auktionen der gleichen eBay-Mitglieder, welche jedoch E-Books von anderen Verlagen beinhalten, läßt eBay weiterlaufen, obwohl diese ebenfalls Rechtsverletzungen darstellen.

      Ziel der Studie war es herauszufinden, wie der Branchenverband und die Verlage mit dem illegalen Handel umgehen. Dass eBay rechtsverletzende Auktionen zuläßt, solange wie die Rechteinhaber nicht selbst tätig werden, ist auch bei physischen Pirateriefällen üblich. Und genau das zeigen die Ergebnisse der Studie auch: eBay läßt den überwiegenden Teil der illegalen E-Book Auktionen trotz der eigenen Kenntnis über die Verstöße weiterlaufen und der Branchenverband ignoriert das Piraterieproblem auch hier.

      Die Verlage müssen bei eBay selbst tätig werden, um den illegalen Handel mit angeblich gebrauchten E-Books zu unterbinden.

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