Eine neue Volte im Rechtsstreit um das massenhafte Scannen und Verwerten von Buchinhalten durch
Google, nachdem Anläufe zu einem Vergleich („Google Settlement“) 2011 gescheitert waren. Am Donnerstag (3.5.) hat Google den vorsitzenden Richter aufgefordert, die Interessensvertretungen der Autoren und Fotografen vom Verfahren auszuschließen,
berichten das „Wall Street Journal“ und andere US-Medien.
Begründung: Die Rechte an den Werken lägen beim Urheber selbst, nicht bei seiner jeweiligen Interessenvertretung. Jeder Autor bzw. Fotograf müsse sein Recht selbst einklagen, um individuelle Umstände von Fall zu Fall berücksichtigen zu können.
Joanne Zack, Anwältin der
Authors Guild, hielt dagegen, dass Millionen der Autoren finanziell nicht in der Lage seien, für ihre Rechte vor Gericht zu kämpfen, zumal sie gegen ein so großes Unternehmen wie Google antreten müssten. Google hoffe nur darauf, dass die Autoren aufgeben. Sie forderte den Richter
Denny Chin auf, dass Verfahren als Gruppenklage („Class Action“) anzunehmen. Richter Chin hat noch keine Entscheidung getroffen, deutete aber an, dass es auch nicht im Sinne Googles sei, mit zahlreichen Einzelklagen konfrontiert zu werden,
berichtet der „Miami Herald“.
Der Argumentation von Google, das Scannen werde vom amerikanischen „Fair-use-Prinzip” gedeckt, hält der Verband entgegen, dass Google ohne Erlaubnis ganze Werke zur kommerziellen Verwendung digitalisiere, digitale Kopien an Bibliotheken weiterreiche und die Digitalisate nicht vor weiterer illegaler Verbreitung geschützt seien.
Während die Autoren ihren Kampf gegen Google vor Gericht fortführen, waren sich die Verleger und Google zuletzt näher gekommen. Bei einer Statuskonferenz
im September 2011 hatten die Verleger-Vertreter versichert, „gute Fortschritte“ im Dialog mit Google erzielt zu haben, um einen neuen Vergleich zu erzielen und so einen Zivilprozess zu umschiffen.
Chronik zum Google Book Settlement
2005: Google wird von Autoren und Verlegern per Gruppenklage („Class Action“) wegen des unerlaubten Digitalisierens von Büchern in Bibliotheken und des Anzeigens von Auszügen (Snippets) im Internet verklagt.
2006: Die Parteien nehmen Verhandlungen auf, die 2008 in einen Vergleich münden, nach dem Google bei Zahlung von 125 Millionen Dollar das Recht hat, in den USA registrierte Bücher einzuscannen und ohne Rückfrage beim Rechteinhaber online zu stellen.
2009: Die Parteien überarbeiten den Vergleich.
2010: Im Frühjahr folgt zunächst eine Kritik vom US-Justizministerium. Haupteinwand gegen das Settlement: Google hätte das exklusive Recht, die verwaisten Werke ohne Haftungsrisiken zu vermarkten (hier mehr).
März 2011: Der zuständige Richter Denny Chin lehnt den Vergleich ab: Google hätte einen entscheidenden Wettbewerbsvorteil gegenüber Konkurrenten, so die Begründung. Dies wäre eine Belohnung dafür, dass Google ohne Zustimmung urheberrechtliche Werke kopiert, so Chin, der von den Prozess-Parteien eine weitere Überarbeitung einfordert.
September 2011: Autorenvertreter verklagen Google und ein Konsortium von Universitätsbibliotheken wegen Urheberrechtsverletzungen. Vorwurf: Sie hätten von Google „unauthorisierte Scans“ von sieben Mio urheberrechtlich geschützten Büchern erhalten und diese auf der Online-Plattform „HathiTrust“ verwertet (hier mehr).
Die gesamte (Vor-)Geschichte des Google Book Settlement können Sie im buchreport-Dossier nachlesen.
Da ist sicherlich noch nicht das letzte Wort gesprochen. Mal abwarten, was man in dieser Hinsicht noch alles zu hören bekommt.