Schwere Vorwürfe gegen Ulla Unseld-Berkéwicz: Die Suhrkamp-Chefin und Mehrheitseignerin habe die Insolvenz mutwillig provoziert, schreibt das Landgericht Frankfurt in seiner Urteilsbegründung. Vielleicht muss jetzt die Staatsanwaltschaft ermitteln.
Wie berichtet, hat das Landgericht Frankfurt die Suhrkamp-Familienstiftung per Einstweiliger Verfügung dazu verpflichtet, ihre Gewinne zu stunden. Zudem hat sie die von Ulla Unseld-Berkéwitz geführte Stiftung zu einer saftigen Ordnungsgeld in Höhe von 250.000 Euro verdonnert.
Jetzt liegt die Urteilsbegründung vor, aus der die „Welt“ zitiert: Unseld-Berkéwicz habe dem Berliner Amtsgericht Charlottenburg, wo Suhrkamp am 27. Mai den Insolvenzantrag gestellt hatte, wichtige Fakten vorenthalten, die eine Pleite hätten verhindern können, sei darin zu lesen. Dies sei „grob treuwidrig“.
Auch an der Plausibilität der Überschuldungsbilanz, mit der Sachwalter Rolf Rattunde die Einleitung des Insolvenzverfahrens rechtfertigt, habe die Vorsitzende Richterin „erhebliche Zweifel“.
Offen sei, was das Urteil des Landgerichts für den weiteren Fortgang der Dinge bedeute. Grundsätzlich könne die Staatsanwaltschaft wegen „grober Treuwidrigkeit“ auch schon mal Ermittlungen aufnehmen. Das hänge aber vom Einzelfall ab.
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