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Größtmögliche Verbreitung der Inhalte

Rückenwind für die Creative Commons-Bewegung: De Gruyter will künftig alle Werke, die Open Access veröffentlicht werden, mit der CC-Lizenz versehen.
Die entsprechende Creative Commons-Lizenz CC BY-NC-ND (hier weitere Infos) ermöglicht dem Nutzer, die Inhalte zu vervielfältigen, zu verbreiten und unter bestimmten Auflagen öffentlich zugänglich zu machen:
  • Der Name des Autors/Rechteinhabers muss in der von ihm festgelegten Weise genannt werden.
  • Das Werk darf nicht für kommerzielle Zwecke verwendet werden.
  • Die Inhalte dürfen nicht bearbeitet, abgewandelt oder in anderer Weise verändert werden.
Der Berliner Wissenschaftsverlag meldet, dass die CC-Lizenz bereits Grundlage des Rahmenvertrags zur Publikation von Open Access-Büchern sei, den der Verlag kürzlich mit der Max-Planck-Gesellschaft abgeschlossen habe.
Sven Fund, Geschäftsführer von De Gruyter, begründet den Schritt wiefolgt: „Mit der Anwendung dieses Standards kommt De Gruyter dem Wunsch von Forschern, Wissenschaftsorganisationen und Förderinstitutionen nach: Einerseits sichern wir die größtmögliche Verbreitung der Inhalte, anderseits bleiben die Rechte des Urhebers dadurch geschützt.“ Die einheitliche Anwendung der CC BY-NC-ND-Lizenz schaffe für künftige Autoren Verlässlichkeit und ermögliche ihnen, ohne administrativen Aufwand Fördergelder zu beantragen.
Laut Verlag wurden bei De Gruyter und Versita 2012 über 10.000 Open Access-Beiträge in ca. 300 Zeitschriften publiziert. Hinzu kämen Bücher und Buchkapitel, die bereits seit 2009 im Open Access-Verfahren veröffentlicht werden könnten. 

Kritiker: „De Gruyter-Inhalte sind nicht Open Access“

„Der aktuelle und sehr bedauernswerte Zustand der Open Access-Bewegung in Deutschland macht es De Gruyter sehr einfach, Inhalte als ,Open Access‘ zu bewerben, da die Zerfaserung und der mangelnde Wille zu einem harten Kriterienkatalog für OA fehlt“, moniert Mathias Schindler, Projektmanager bei Wikimedia Deutschland. Lege man die Maßstäbe der „Berliner Erklärung“ an (http://oa.mpg.de/lang/en-uk/berlin-prozess/berliner-erklarung/), dann handele es sich bei CC-BY-NC-ND-lizenzierten Inhalten nicht um Open Access (Schindler verweist auf den Passus „and to make and distribute derivative works“ in der Definition im ersten Absatz).

Eine -ND-Lizenz („no derivatives“) sei mit dem von der OA-Definition geforderten Recht, abgeleitete Werke anfertigen und verbreiten zu dürfen, unvereinbar. Die vom Verlag behauptete „größtmögliche Verbreitung“ werde durch die -NC-Klausel verhindert.

Schindler: „Wer als Autorin oder Autor Werke nach Open Access-Grundsätzen veröffentlichen lassen möchte, wird mit De Gruyter einen anderen Vertrag aushandeln müssen, der beispielsweise CC-BY-Veröffentlichung vorsieht. Ist dies unmöglich, werden OA-Autoren De Gruyter meiden müssen.“

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