Bücher mit Mängeln können aus der Preisbindung genommen und preisreduziert angeboten werden: Für die Verlage eine Chance, Überproduktion und Remittenden loszuwerden, für den Buchhandel die einzige Möglichkeit, über den Preis zu locken. Aber auch ein ständiger Schattenbereich der gesetzlichen Buchpreisbindung, wenn neuwertige Ware künstlich beschädigt („gemängelt“) oder Neuwertiges als Mängelexemplar ausgewiesen wird.
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