- Die Verlage, die das Settlement unterschrieben haben, müssen ihre bestehenden Agency-Verträge aufgeben. Dürfen aber unmittelbar neue Agency-Verträge abschließen, allerdings mit einer entscheidenden Ausnahme:
- Die betroffenen Verlagshäuser dürfen mindestens fünf Jahre keine in den Verträgen bislang enthaltene „Meistbegünstigungsklausel“ unterzeichnen. Diese Klausel wurde von Apple im Rahmen des Agency-Models eingeführt und verpflichtete die Verlage, ihre E-Books im iBookStore mindestens genauso günstig anzubieten wie in anderen Shops.
- Die Verlage geben den Shops und in einem Zeitraum von zwei Jahren die Freiheit über die Gestaltung der E-Book-Preise zurück.
- Die Shops dürfen die Preise für die Endkunden reduzieren, allerdings maximal in der Höhe des eigenen Rabattes (üblicherweise 30%).
- Apple muss die Agency-Verträge auch mit Penguin kündigen, auch wenn sich Penguin nicht am Settlement beteiligt hat. Penguin hatte sich auch in den USA dem Agency-Vergleich verweigert und sucht dort die Entscheidung vor dem Kadi. Laut EU-Kommission gibt es derzeit Verhandlungen mit der Pearson-Tochter, die 2013 mit Random House fusioniert.
- Apple muss außerdem sowohl in bestehenden als auch bei neuen Verträgen mit Verlagen für die kommenden fünf Jahre die Meistbegünstigungsklausel streichen.
Deutsche Preisbindung für E-Books bleibt unberührt
Was bedeutet der Vergleich für die Preisbindung? Zunächst einmal nichts: Die Kommission hat ausdrücklich erklärt, dass nationale Buchpreisbindungen unberührt bleiben. Da hierzulande nach herrschender Expertenmeinung das Preisbindungsgesetz auch für E-Books gilt, legen weiterhin grundsätzlich die Verlage den Endverkaufspreis fest.
Holtzbrinck hat bereits mit einer Stellungnahme reagiert. Man sei an keinerlei Abstimmungen in irgendeinem Land beteiligt gewesen, habe aber den Vergleich unterzeichnet, um eine „erhebliche Rechtsunsicherheit“ zu verhindern, mit der Folge, „dass sich Holtzbrinck nicht mit voller Kraft im europäischen E-Book- Markt hätte engagieren können“. Die Einstellung des Kartellverfahrens gebe Holtzbrinck rechtzeitig vor dem Weihnachtsgeschäft die Möglichkeit, sich wieder mit voller Kraft im E-Book Geschäft zu engagieren.
Update: Der Börsenverein hat die Entscheidung von Brüssel, die die Geltung nationaler Preisbindungsgesetze unberührt lasse, inzwischen begrüßt: „Auch im E-Book-Bereich ist die Buchpreisbindung unverzichtbar für eine flächendeckende Versorgung durch Buchhandlungen und für ein vielfältiges Verlagsangebot“, lässt sich Gottfried Honnefelder, Vorsteher des Börsenvereins, zitieren.
„nach herrschender Expertenmeinung“
Wer sind diese Experten?
Börsenverein und Preisbindungstreuhänder
Ah, ok, nur die 🙂